St. Wendel: Nach Gaststättenbesuch in Haft

Nachdem ein 22-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz in einer Gaststätte in der Beethovenstraße seine Zeche nicht bezahlen konnte und seine Personalien nicht angab, wurde die Polizei hinzugerufen. Die Beamten stellten fest, dass gegen den Beschuldigten ein Haftbefehl vorlag. Da er den haftbefreienden Geldbetrag nicht leisten konnte, wurde er in die JVA Ottweiler eingeliefert.

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