St. Wendel: Mit einem Gedicht zwei Karten für Rock am Ring gewinnen *Anzeige

St. Wendel. Globus St. Wendel und die Homann Feinkost GmbH geben euch die Chance, noch zwei heiß begehrte Tickets (Tagestickets für den 08. Juni inkl. Camping vom 08. – 09. Juni) für Rock am Ring zu gewinnen.

Wie kann man teilnehmen?

Eure Reimkünste werden gefordert: Schreibt in die Kommentare dieses Facebook-Posts ein kurzes Gedicht, das die Worte Globus, Homann und Rock am Ring beinhaltet. Verlinkt darin die Person, mit der ihr das Festival besuchen möchtet und schon seid ihr im Lostopf.

Globus St. Wendel und die Homann Feinkost GmbH wünschen allen Teilnehmern viel Spaß beim Dichten und viel Glück.

Teilnahmebedingungen:

§ 1 Gewinnspiel
1. Das Rock-am-Ring-Gewinnspiel wird von der Hamlet Medienmanufaktur UG – haftungsbeschränkt, Mommstraße 51, 66606 St. Wendel (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) durchgeführt.
2. Das Gewinnspiel beginnt am 21.05.2019 und endet am 26.05.2019 (24:00 Uhr). Eine Teilnahme ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
3. Die Verlosung der Gewinne erfolgt unter allen Facebook-Fans der Seite „wndn.de – St. Wendeler Land Nachrichten“, die unter dem Original-Gewinnspielbeitrag ein Gedicht kommentiert haben.
4. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht mit einer Dienstleistung o.ä. verbunden. Weder der Erwerb einer Ware und/oder Dienstleistung noch die Freigabe der Daten der Teilnehmer zu Marketingzwecken erhöhen die Gewinnchance.
5. Eine Barauszahlung des Gewinnes ist ausgeschlossen.
7. Die Gewinner der Teilnahme am Rock-am-Ring-Gewinnspiel werden per Losverfahren ermittelt. Die Teilnehmer werden am 27.05.2019 auf der Facebookseite „wndn.de – St. Wendeler Land Nachrichten“ veröffentlicht. Jeder Gewinner muss bis zum 29.05.2019 per Privatnachricht seine Adressdaten an die Seite „wndn.de – St. Wendeler Land Nachrichten“ melden.
8. Die Gewinner der Teilnahme am Rock-am-Ring -Gewinnspiel werden auf der wndn.de-Seite veröffentlicht.

§ 2 Rahmenbedingungen
1. Teilnahmeberechtigt sind alle Facebooknutzer, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben.
2. Beschwerden sind unter Angebe des Gewinnspieles innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Auf verspätete Beschwerden kann sich der Teilnehmer nicht berufen; der Veranstalter wird im Falle einer verspäteten Beschwerde von seiner Leistungspflicht befreit. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird der Gewinn erneut verlost.

§ 3 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspieles
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspieles nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel abzubrechen, wenn aus technischen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspieles nicht gewährleistet werden kann.

§ 4 Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspieles verwendet, es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

§ 5 Sonstiges
1. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Facebook-Name uneingeschränkt in Bezug auf das Gewinnspiel in Facebook veröffentlicht werden kann.
2. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook wird vom Veranstalter von sämtlichen möglichen Ansprüchen der Teilnehmer freigestellt. Der Empfänger, der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist die Hamlet Medienmanufaktur UG – haftungsbeschränkt, Mommstraße 51, 66606 St. Wendel.
3. Der Haftungsausschuss ist als Teil des Gewinnspieles zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingung der geltenden Rechtslage nicht, nichtmehr oder nicht vollständig entsprechen sollten und daher unwirksam werden, bleiben die übrigen Teile der Teilnahmebedingung in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige gesetzliche Regelung die der unwirksam gewordenen Regelung am nächsten kommt.
4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Der Veranstalter ist berechtigt, die Bedingungen einseitig und nach billigem Ermessen (§315 BGB) ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern.

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