St. Wendel: Kreistag berät am Montag Haushalt 2025 und Katastrophenschutz

Foto: Laura Brill

Am Montag, den 16. Dezember 2024, um 15.30 Uhr, kommen die Mitglieder des Kreistags Sankt Wendel im Landratsamt (großer Sitzungssaal) zusammen, um über wichtige Themen zu beraten. Im Mittelpunkt der Sitzung stehen der Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 sowie außerplanmäßige Investitionen im Bereich des Katastrophenschutzes.

Haushalt 2025 im Fokus
Der Entwurf des Kreishaushalts 2025 wird eine zentrale Rolle in der Sitzung spielen. Es sollen insgesamt 184 Millionen im nächsten Jahr ausgegeben werden, davon 122 Millionen für Soziales wie Jugendhilfe, Hilfe zur Pflege oder Sozialhilfe. Dazu kommen Investitionen von 4,35 Millionen Euro. Der Entwurf sieht eine Kreisumlage von 85,5 Millionen Euro vor – ein Anstieg von über 13 Millionen Euro gegenüber 2024. Der Kreisumlagesatz würde sich auf 58,84 % erhöhen, bedingt durch geänderte Schlüssel- und Kommunalisierungszuweisungen sowie neue Einwohnerzahlen nach dem Zensus 2022.

Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage soll um 607.008 Euro erhöht werden, um die Haushaltsverschlechterungen auszugleichen. Der Finanzhaushalt 2025 bleibt unverändert, jedoch sind für die Jahre 2026 und 2027 vier Millionen Euro für die Beteiligung am Neubau des Sport- und Leistungszentrums Sankt Wendel eingeplant.

Katastrophenschutz: Zwei Investitionen geplant
Zwei außerplanmäßige Maßnahmen zur Verbesserung des Katastrophenschutzes stehen ebenfalls zur Diskussion:

  • Motorisierte Draisine: Um die Einsatzfähigkeit bei Bahnunfällen zu verbessern, soll eine motorisierte Draisine für rund 50.000 Euro angeschafft werden. Das Fahrzeug soll Rettungseinsätze auf schwer zugänglichen Bahnstrecken effektiver gestalten. Innenminister Jost hat eine Förderung von 50 % im Aussicht gestellt.
  • Ersatzfahrzeug für die Notfallseelsorge: Nach einem Totalschaden des bisherigen Fahrzeugs wird ein Gebrauchtwagen für etwa 25.000 Euro benötigt. Die Notfallseelsorge ist ein zentraler Bestandteil der psychosozialen Versorgung bei Kriseneinsätzen.

Aufgrund der Situation der Kommunen forderte Landrat Udo Recktenwald vor ein paar Tagen die Übernahme kommunaler Altschulden durch Bund, Flexibilisierung der Schuldenbremse, bedarfsorientierte Ausstattung der kommunalen Ebene:

Udo Recktenwald: „Die Handlungsfähigkeit der Kommunen im Saarland ist nicht nur eingeschränkt, sie ist quasi nicht mehr vorhanden. Gestern standen die Gemeinden und Kreise am Abgrund, heute sind sie einen Schritt weiter. Die desaströse Finanzlage wird durch den ungebremsten Anstieg der Kreisumlage weiter verschärft. Jede Haushaltsdebatte ist ein Déjà-vu-Erlebnis nach dem Motto: Und jährlich grüßt das Murmeltier! Die Zeitschleife, in der jede Wiederholung die Situation eigentlich besser machen und die Zeitschleife damit durchbrechen sollte, endet nicht und macht es jedes Jahr nur noch schlimmer. Doch die kommunalen Hilferufe verhallen! Stattdessen werden immer wieder neue Aufgaben ohne ausreichenden Finanzausgleich auf die kommunale Ebene verlagert, teils sogar mit Rechtsanspruch. Gleichzeitig steigt der Erwartungsdruck der Bevölkerung an die Ämter. Die Schlinge um den Hals der Kommune zieht sich immer weiter zu.

  1. Altschuldenübernahme durch den Bund

Nachdem das Land bereits durch die Große Koalition die eine Hälfte der Altschulden erlassen hat, muss der Bund dies mit seiner verfassungsändernden Mehrheit auch für die andere Hälfte tun – so schnell wie möglich, denn keiner weiß, wie neue Mehrheiten aussehen. Da die Altschulden nicht hausgemacht, sondern im Saarland durch strukturelle Verwerfungen der letzten Jahrzehnte und die dadurch begründete Haushaltsnotlage des Landes entstanden sind, handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Es ist eben nicht so, dass die Schuld dafür beim Land liegt und deshalb das Land als Gewährträger dafür aufkommen muss. Schuld sind strukturelle Brüche. Das Land hat eine Hälfte übernommen, die andere Hälfte muss der Bund tragen.

  1. Flexibilisierung der Schuldenbremse

Um in der schwierigen wirtschaftlichen Lage kurzfristig handlungsfähig zu sein, muss die Schuldenbremse reformiert und flexibilisiert werden. Dadurch werden für die Infrastruktur vor Ort dringend notwendige Investitionen ermöglicht. Grundsätzlich können Investitions- und Unterhaltungsbedarfe aber dadurch allein nicht dauerhaft erfüllt werden. Die Logik sagt: Notwendige Ausgaben bedingen notwendige Einnahmen. Wenn mehr Ausgaben erforderlich sind, bedarf es höherer Einnahmen sowie Einsparungen durch schlankere Strukturen (der größte Arbeitgeber in Deutschland ist die Bürokratie; sie beschäftigt Menschen, die als Fachkräfte anderswo mehr gebraucht werden). Ausschließlich immer wieder höhere Schulden sind nicht die Lösung und eine Belastung für kommende Generationen.

  1. Bedarfsorientierte Ausstattung

Die Kommunen haben 15 Prozent Steuereinnahmen und leisten 29 Prozent der Aufgaben. Kreise haben überhaupt keine Steuereinnahmen im Saarland. Erstmals seit 13 Jahren rutschen die Landkreise bundesweit ins Minus und werden ein zweistelliges Milliardendefizit aufweisen. 82 Prozent aller Landkreise bundesweit können den Haushalt nicht ausgleichen bzw. nur durch einen starken Anstieg der Umlage ausgleichen. Ohne Stopp des Ausgabenwachstums und ohne Stärkung der Einnahmebasis droht den Haushalten endgültig der Kollaps.

Deshalb muss die Reform des kommunalen Finanzausgleichs im Saarland dazu führen, dass nicht nur der tatsächliche Bedarf festgestellt, sondern auch geleistet wird, und sich das Land als kommunaler Gewährträger nicht mit Verweis auf die eigene fehlende Leistungsfähigkeit dazu außerstande sieht.

Auch eine Deckelung der Kreisumlage ist eine Diskussionsgrundlage, sofern Land und Bund den Anteil übernehmen, der den Deckel übersteigt. Schuldenmachen durch die Kreise ist ebenso wenig eine langfristige Lösung wie Kassenkredite bei den Gemeinden.

Außerdem muss der Bund stärker in die Finanzierung der von ihm gesetzlich vorgegebenen Soziallasten einsteigen und – analog zur Grundsicherung – weitere Aufgaben der sozialen Sicherung auskömmlich finanzieren. Zudem bedarf es einer signifikanten kommunalen Steuerausstattung durch Umsatzsteueranteile für die Landkreise, die sich an der Einwohnerzahl orientieren.“

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können die Sitzung besuchen.

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