Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu, und mit Silvester steht eine festliche Zeit bevor. Die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken informiert darüber, was erlaubt ist und beachtet werden sollte, um einen sicheren Jahreswechsel zu gewährleisten.
Insbesondere im Saarland, als direktem Nachbarn von Frankreich und Luxemburg, neigen viele Bürgerinnen und Bürger in der Grenzregion dazu, Feuerwerkskörper im angrenzenden Ausland zu erwerben. Jedoch ist zu beachten, dass solche Käufe in Deutschland oft weder zugelassen noch erlaubt sind und somit extrem gefährlich sein können. Neben mangelhafter Verarbeitung besteht die Gefahr, dass bei der Herstellung zu starker Industriesprengstoff verwendet wird, was zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen kann.
Die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken warnt daher eindringlich vor dem Kauf illegaler Feuerwerkskörper im Ausland und deren Einfuhr nach Deutschland. Die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben kann unter Umständen zu strafrechtlichen Konsequenzen gemäß dem Sprengstoffgesetz führen. Die Empfehlung lautet, Feuerwerkskörper ausschließlich in regulären Geschäften zu erwerben. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei auf das CE-Zeichen sowie die Registernummer gelegt werden.
Für weitere Informationen und hilfreiche Tipps verweist die Bundespolizei auf ihre Internetseite: Link zur Bundespolizei.





