Osterbrücken: Bauernhaus aus 1803 überzeugt Jury mit liebevoller Sanierung

Foto: MUKMAV/Sinah Spies

Ein über 220 Jahre altes Bauernhaus in Osterbrücken hat sich gegen sechs Mitbewerber durchgesetzt und den ersten Platz beim Saarländischen Bauernhauswettbewerb 2025 errungen. Das 1803 errichtete Gebäude im Landkreis St. Wendel erhält für seine vorbildliche Sanierung ein Preisgeld von 5.000 Euro.

Der Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“ wird alle zwei Jahre vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz durchgeführt. Insgesamt stellte das Ministerium 10.000 Euro an Preisgeldern zur Verfügung. Eine elfköpfige Jury bewertete die eingereichten Objekte nach ihrer stilgerechten Sanierung und dem Erhalt der historischen Bausubstanz.

Die Jury zeigte sich besonders beeindruckt von der detailgetreuen Restaurierung des Siegerhauses und der durchgehenden Bewahrung der originalen Bauweise. „Wir sind erneut beeindruckt von der Vielzahl und der Qualität der restaurierten Bauernhäuser, die durch die Initiative und das Engagement der Eigentümer mit ganz viel Herzblut und auch finanziellem Einsatz erhalten werden“, erklärte Umweltministerin Petra Berg bei der Bekanntgabe der Gewinner. „Diese Auszeichnungen sollen die außergewöhnlichen Leistungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer würdigen und gleichzeitig die Bedeutung des Erhalts unserer kulturellen und architektonischen Vergangenheit unterstreichen.“

Den zweiten Platz sicherte sich ein Bauernhaus in Niedaltdorf, das 3.500 Euro Preisgeld erhält. Die Juroren würdigten die sorgfältige Restaurierung und die authentische Ausstrahlung des Gebäudes. Auf den dritten Rang, verbunden mit 1.500 Euro, kam ein Objekt in Fremersdorf, dessen besondere Atmosphäre die Jury hervorhob.

Weitere Anerkennungen gingen an historische Bauernhäuser in Bietzen, Wadern, Bliesen und Webenheim. Diese vier Gebäude erhielten zwar keine Geldpreise, wurden aber für ihre gelungenen Sanierungen gewürdigt.

Teilnahmeberechtigt waren Besitzer von Bauern- und Arbeiterbauernhäusern, die vor 1914 errichtet wurden. Ausnahmen galten für zwischen 1914 und 1945 gebaute Häuser, sofern sie einen für ihre Entstehungszeit typischen Baustil verkörpern. Die historischen Gebäude gelten als wichtiger Bestandteil der dörflichen Struktur im Saarland und stellen ein greifbares Kulturgut der Region dar.

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