Im Saarland werden die Bedingungen für die Vergütung von Nachbarschaftshilfe weiter verbessert. Seit dem 22. Dezember 2023 sind die Registrierungsvoraussetzungen für dieses unterstützende Angebot erleichtert und das Leistungsspektrum erweitert worden.
Angebote zur Unterstützung im Alltag, die sogenannte Nachbarschaftshilfe, werden seit mit bis zu 125 Euro monatlich vergütet. In vielen Fällen sind es Nachbarn, die ihre Hilfe anbieten, wenn ältere, kranke oder pflegebedürftige Menschen auf Unterstützung angewiesen sind. Aktuell nutzen etwa 315 pflegebedürftige Personen im Saarland dieses Angebot. Die bisherigen Antragsvoraussetzungen stellten jedoch oft eine Hürde für die Interessierten dar.
Sozialminister Magnus Jung äußerte sich zu den jüngsten Veränderungen: „Mit dem Wegfall des Erste-Hilfe-Kurs-Nachweises wird der Registrierungsprozess der Nachbarschaftshilfe – nach der Änderung des Abrechnungsweges zu Beginn des Jahres – erneut weiter vereinfacht. Außerdem können künftig auch regelmäßige Botengänge im Rahmen der Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden. Damit bauen wir die Hürden bei der Antragsstellung ab und erweitern außerdem das vergütete Angebot. Die Nachbarschaftshilfe muss ein bürgernäheres Angebot sein, von dem möglichst viele Menschen profitieren können.“
Bereits im Februar des laufenden Jahres wurden Erleichterungen im Bereich der Nachbarschaftshilfe durch die direkte Abrechnung über die Pflegekassen eingeführt. Auch die Befreiung von Gebühren für das polizeiliche Führungszeugnis wurde für alle Antragsteller:innen umgesetzt.
Die Registrierungsstelle bietet Unterstützung für Interessierte in allen relevanten Schritten der Antragsstellung. Erreichbar ist sie unter der Telefonnummer 0681 501 3105 oder per E-Mail: nachbarschaftshilfe@soziales.saarland.de. Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe sind auf der Website www.saarland.de/nachbarschaftshilfe verfügbar.
Zusätzliche Information:
Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe können freiwillig engagierte Personen im hauswirtschaftlichen Bereich unterstützende Leistungen erbringen. Diese Hilfeleistungen richten sich an Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen. Nachbarschaftshelfer:innen bieten ihre Unterstützung aus persönlicher Bekanntschaft oder gesellschaftlicher Verpflichtung heraus an.





