Alles, was du über die 2. Säule in der Schweiz wissen musst

Im Alter abgesichert zu sein ist für viele Menschen ein wichtiges Thema. In der Schweiz wird die Altersvorsorge mit drei Säulen geregelt. Besonders die 2. Säule kann in der Pensionierung eine smarte Ergänzung sein, um sich nachhaltig abzusichern. Was beinhaltet die 2. Säule der Schweizer Altersvorsorge?

Die 2. Säule in der Schweizer Altersvorsorge

Die 2. Säule in der Altersvorsorge der Schweiz ist eine kluge Ergänzung zur 1. Säule. Sie umfasst die obligatorische, betriebliche Vorsorge, damit Berufstätige sichergehen können, im Alter eine angemessene Rente zu erhalten. Die Einzahlung in die private Rentenkasse ist freiwillig und ermöglicht im Alter ein zusätzliches Einkommen.

Die Vorteile der 2. Säule

In die 2. Säule zahlen Berufstätige regelmäßig einen bestimmten Betrag ein, der im Alter ausgezahlt wird. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Einzahlungshöhe vorzeitig zu erhalten, etwa wenn Menschen die Schweiz verlassen, in Wohneigentum investieren möchten oder sich selbstständig machen. Die Altersvorsorge der 2. Säule ist demzufolge ähnlich geregelt wie die betriebliche Rentenversicherung in Deutschland. Die eingezahlten Beiträge sind vollständig gegen Tod und Invalidität abgesichert.

Obendrein ist die Einzahlung in die Altersvorsorge obligatorisch. Berufstätige sichern sich frühzeitig gegen Altersarmut ab und erhalten zur Pensionierung monatlich einen bestimmten Betrag ihrer eingezahlten Vorsorge ausgezahlt.

Die Voraussetzungen für die obligatorische Altersvorsorge

Nicht jeder kann in die obligatorische Altersvorsorge einzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine Versicherung bei der 1. Säule (AHV) besteht. Zudem müssen Bürger mindestens 17 Jahre alt sein und sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, in dem sie mindestens 22.680 Franken pro Jahr (Stand: 1. Januar 2026) verdienen.

Wichtig: Falls Arbeitnehmer die jährliche Einkommenshöhe nicht erzielen, können sie sich stattdessen freiwillig über den Arbeitgeber versichern lassen.

Entscheidend ist zudem der Zeitpunkt, in dem das bestehende Arbeitsverhältnis beendet wird. Treten Arbeitnehmer nicht umgehend eine neue Arbeitsstelle an und erfüllen mit dieser die notwendigen Voraussetzungen, dann ist die Absicherung gegen Tod und Invalidität nur noch für einen Monat gültig. Die Versicherung ist folglich an ein nahezu lückenloses Beschäftigungsverhältnis geknüpft.

Wer zahlt die Beiträge zur Altersvorsorge?

Arbeitnehmer müssen die Beiträge zur obligatorischen Altersvorsorge nicht allein stemmen. Die Hälfte übernimmt der Arbeitnehmer, ähnlich wie in Deutschland bei der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem können Arbeitgeber auch mehr als die Hälfte der Beiträge zahlen.

Die Einzahlung in die 2. Säule übernimmt ebenfalls der Arbeitgeber. Die Beträge gehen direkt vom monatlichen Lohn oder Gehalt ab und werden auf das Konto der gewählten Vorsorgeeinrichtung überwiesen.

Wissenswert: Die Beitragshöhe kann je nach Einrichtung variieren, da die Institutionen nicht staatlich, sondern privat geregelt sind. Zudem steigen die Beträge mit den Jahren leicht an.

Absicherung der Rentenbezüge

Die 1. und 2. Säule der Rentenversicherung der Schweiz sollen letztlich zusammen circa 60 Prozent des letzten Lohnes beziehungsweise Gehaltes abdecken. Um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, reicht das oftmals nicht aus, weshalb eine weitere Säule, die 3. Säule, hinzugefügt wurde. Die 3. Säule ist mit der privaten Rentenversicherung in Deutschland (etwa Riester-Rente) vergleichbar, die Menschen eigenverantwortlich in die Hand nehmen können.

Fazit: 2. Säule der Schweizer Rentenversicherung

Die 2. Säule des Schweizer Rentensystems garantiert Arbeitnehmern neben der staatlichen Vorsorge im Alter ein weiteres Einkommen. Gemeinsam sollen sie letztlich rund 60 Prozent des letzten Monatsgehalts umfassen. Eine monatliche Einzahlung erfolgt wie bei der betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Bei Bedarf kann der Arbeitgeber einen höheren Prozentsatz übernehmen.

Wer sich frühzeitig absichern möchte, addiert die 2. Säule. Die Sparsumme kann vorzeitig ausgezahlt werden, als zusätzliche Rente fungieren oder auch als Mischform Verwendung finden. Sie ist für Arbeitnehmer und Selbstständige komplett obligatorisch. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der smarten Rentenergänzung in der Schweiz bildet somit die Grundlage, um den verdienten Ruhestand mit finanzieller Souveränität und persönlicher Freiheit genießen zu dürfen.

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