Mindestlohn steigt: Kommission beschließt Erhöhungen für 2026 und 2027

Symbolbild

Die Mindestlohnkommission hat heute eine weitreichende Entscheidung getroffen: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird erneut angehoben – und das in zwei Stufen. Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Stundenlohn auf 13,90 Euro, ein Jahr später, zum 1. Januar 2027, soll er 14,60 Euro betragen. Der Beschluss fiel einstimmig.

Ein Signal für Arbeitnehmer – trotz wirtschaftlicher Flaute

Die Entscheidung kommt in einer wirtschaftlich angespannten Zeit. Deutschland kämpft weiterhin mit einer Kombination aus konjunktureller Stagnation, strukturellen Herausforderungen und globalen Unsicherheiten. Dennoch entschied sich die Kommission für eine schrittweise, aber deutliche Erhöhung. Ziel: Den gesetzlichen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken – ohne dabei Beschäftigung oder Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

In ihrer Begründung verweist die Kommission auf eine „Gesamtabwägung“ verschiedener Faktoren. Dazu gehören unter anderem die Entwicklung der Verbraucherpreise, die sich nach den starken Inflationsjahren 2021 bis 2023 inzwischen stabilisiert hat, sowie Prognosen zur künftigen Wirtschaftslage. Insbesondere für 2026 sehen die Expertinnen und Experten – auch durch geplante Maßnahmen der Bundesregierung – Hoffnungsschimmer am Konjunkturhorizont.

Kritische Stimmen wurden gehört

Einzelne Gesichtspunkte seien in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet worden. Dennoch gelang es der Vorsitzenden, einen gemeinsamen Vorschlag vorzulegen, der letztlich die Zustimmung aller Mitglieder fand. Auch eine offizielle Anhörung nach § 10 Abs. 3 MiLoG wurde durchgeführt.

Was bedeutet die Erhöhung konkret?

Für Arbeitnehmer bedeutet die neue Regelung ab 2026 ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 2.410 Euro bei einer 40-Stunden-Woche – 2027 wären es etwa 2.534 Euro. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Einkommenssicherung geleistet – gerade in Zeiten, in denen viele Haushalte mit gestiegenen Lebenshaltungskosten zu kämpfen haben.

Hintergrund: Die Mindestlohnkommission

Die unabhängige Mindestlohnkommission wurde mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 eingerichtet. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften sowie eine neutrale Vorsitzende an. Alle zwei Jahre spricht sie eine Empfehlung zur Anpassung des Mindestlohns aus – basierend auf Daten zu Beschäftigung, Lohnentwicklung und wirtschaftlicher Lage.

Wichtiger Hinweis zur Mindestlohn-Empfehlung:
Es ist entscheidend zu wissen, dass die soeben beschlossene Empfehlung der Mindestlohnkommission für die Jahre 2026 und 2027 noch nicht endgültig ist. Obwohl einstimmig verabschiedet, könnte die Bundesregierung, insbesondere die SPD, Widerstand gegen diese Werte leisten. Hintergrund ist, dass die SPD ursprünglich eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro für 2026 gefordert hatte – ein Ziel, das selbst mit der für 2027 vorgeschlagenen Erhöhung auf 14,60 Euro nicht erreicht wird. Daher bleiben die weiteren politischen Diskussionen und möglichen legislativen Schritte abzuwarten, die die endgültige Höhe des Mindestlohns beeinflussen könnten. Mehr dazu finden Sie auf arbeitsrechte.de.

Weitere interessante Artikel:

ANZEIGEN

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Blätterbarer Katalog 2026 mit 44 Seiten:

Weitere Informationen zu den neuen „Gudd-Zweck-STERNZEICHEN-ETIKETTEN“ finden Sie hier:
https://www.gudd-zweck.de/fyi/ho-roos-kop/