Neue Corona-Verordnung

Lockerungen für Geboosterte ab morgen

Coronavirus COVID-2019 test concept
Coronavirus COVID-2019 test concept

Ab morgen, 11.12.2021, tritt eine neue Corona-Verordnung inkraft. Damit gehen Erleichterungen für Personen einher, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Sie benötigen künftig keinen tagesaktuellen Testnachweis mehr, um 2G-plus zu erfüllen. Des Weiteren wird es auch Beschränkungen bei Veranstaltungen geben.

Das ändert sich ab morgen:

Als 2G-Plus Nachweis gilt:

  • ein Impfnachweis in Verbindung mit dem Nachweis über die Booster-Impfung
  • Impf-und Genesenennachweis in Verbindung mit einem negativen Testergebnis

Erweiterung im 2-G-Bereich:

  • In Bibliotheken (ausgenommen universitäre Bibliotheken) gilt künftig die 2G-Regel
  • Hochschulen haben die Möglichkeit durch das Optionsmodell, neben der 3G-Regel auch die 2G-Regel vorzusehen um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können.

Ausnahme der 2G/2G-Plus-Regelung für Schüler:innen sowie Kita-Kinder:

  • Kinder, welche über sechs Jahre alt sind, sind während den Weihnachtsferien auch ohne das Schul-bzw. Kitazertifikat von der 2G/2G-Plus Regelung ausgenommen. Vorraussetzung dafür sind allerdings Tagesaktuelle Tests.
  • Für Kinder unter sechs Jahren gilt weiterhin keine Nachweispflicht.

Teilnehmerzahl für private Veranstaltungen:

  • Private Zusammenkünfte sind im privaten Wohnraum im Innenbereich auf 50 und im Außenbereich auf 200 begrenzt (geimpft oder genesen).
  • Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern wird die Anzahl im Außenbereich auf 30 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens aber 15.000 Personen begrenzt. Im Innenbereich ebenfalls auf 30 Prozent der zugelassenen Kapazität allerdings höchstens 5.000.

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