Heute haben sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin harte Einschränkungen wegen der sich ausbreitenden Corona-Pandemie beschlossen. Die Maßnahmen sollen ab Mittwoch (16. Dezember 2020) bis zum 10. Januar 2021 gelten.
Gestern hatte sich bereits Landrat Udo Recktenwald für einen Lockdown vor Weihnachten ausgesprochen (wir berichteten).
Diese Maßnahmen gelten ab Mittwoch:
- Der Einzelhandel muss schließen (bis auf Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Poststellen etc.).
- Auch Betriebe der Körperpflege wie Frisöre, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios müssen schließen.
- Die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen schließen generell ab Mittwoch. Es wird aber eine Notbetreuung eingerichtet. Für Abschlussklassen soll es Ausnahmen geben.
- Es gilt ein Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk.
- Vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 gilt ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.
- Private Treffen: Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.
- An Weihnachten (24. bis 26. Dezember 2020) dürfen sich bis zu neun Personen (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) treffen (Ein Hausstand und vier weitere Personen). Es müssen aber enge Verwandte sein z.B. Geschwister, Kinder, Lebenspartner, Mitglieder eines Haushaltes.
- Gottesdienste dürfen mit Mindestabstand besucht werden. Die Maske muss die ganze Zeit getragen werden, es gilt ein Gesangsverbot.
Hier findet man alle Beschlüsse im Wortlaut.
Für die Wirtschaft sollen weitere Hilfsgelder zur Verfügung gestellt werden.