Landrat Udo Recktenwald weist Kritik an Quarantäneanordnungen an Schulen zurück

Bliestalschule Oberthal
Die Bliestalschule in Oberthal

Der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald hat die Kritik des Bildungsministeriums am Vorgehen der Gesundheitsämter zur Quarantäneanordnung an Schulen zurückgewiesen. Wenn das Land Handlungsbedarf bei der Dauer und dem Umfang von Quarantäneanordnungen sehe, dann solle es sich mit den Schulträgern an einen Tisch setzen und eine Anpassung durch Rechtsverordnung vornehmen. Udo Recktenwald: „Die Gesundheitsämter orientieren sich strikt an den Vorgaben des RKI. Das RKI sieht bei engem Kontakt eine 14-tägige Quarantäne vor. Daran orientieren wir uns. Wir handeln demnach im staatlichen Auftrag.“

Begründet werde die Diskussion in einzelnen Bundesländern über verkürzte Quarantänezeiten mit dem Problem, die Kontaktnachverfolgung ansonsten nicht mehr zu gewährleisten. „Dort hat die Diskussion demnach keine infektiologische Begründung. Wir bei uns können die Kontaktnachverfolgung nach wie vor sicherstellen. Unsere Gesundheitsämter sind bemüht, Infektionsketten vor allem dort zu unterbinden, wo noch kein ausreichender Impfschutz besteht, also insbesondere bei Kindern und Schüler*innen. Wir wollen Schule nicht verhindern, sondern schützen.“

Der Vergleich mit der verkürzten Quarantänezeit bei Reiserückkehrern hinke, da diese vorsorglich erfolge und nicht auf Grund eines konkreten Kontaktes mit Infizierten erfolge. Der Landrat verweist darauf, dass es bezüglich der weiterführenden Schulen zwischen Land und Landkreisen als Schulträger bereits seit dem vergangenen Jahr eine Übereinkunft gibt, nur die unmittelbaren Kontaktpersonen eines Infizierten Schülers bzw. Schülerin in Quarantäne zu schicken. St. Wendel halte sich nach wie vor daran. „Vor diesem Hintergrund verwundert es mich, dass das Ministerium in seiner Kritik speziell die Kreise anspricht, da diese Handhabung bei uns nach wie vor gilt, nicht ganze Klassen in Quarantäne zu schicken und situationsbedingt und pragmatisch vorzugehen.“

Fraglich ist, ob eine derartige Regelung auch in Kindertagesstätten und Grundschulen umsetzbar ist, da es gerade bei kleineren Kindern schwieriger ist, unmittelbare Kontakte zu vermeiden und notwendige Abstände einzuhalten und daher die Zahl unmittelbarer Kontaktpersonen ohnehin größer ist. Udo Recktenwald: „Um dies zu klären, reicht es aber nicht aus, mit dem Finger auf die Gesundheitsämter zu zeigen, die sich an klaren Vorgaben orientieren, sondern die Gemeinden als Träger der Grundschulen und Kitas sowie die sonstigen Kita-Träger einzubinden, so wie es bei den weiterführenden Schulen mit den Kreisen als Träger auch geschehen ist.“

Daher fordert der Landrat, mit allen Trägern eine landesweit einheitliche Vorgehensweise zu besprechen. „Wenn das Land der Meinung ist, wir sollten von RKI-Vorgaben abweichen, dann bitteschön im Rahmen einer verlässlichen und verbindlichen Rechtsverordnung. Es darf keine Willkür geben.“

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