Landkreis St. Wendel: Förderung der außerschulischen Jugendarbeit

Am 1. Juli ist die überarbeitete Richtlinie zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit im Landkreis St. Wendel in Kraft getreten. Die Richtlinie bildet die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen und Projekten von Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen durch den Landkreis St. Wendel.

Neben inhaltlichen Änderungen wurde vor allem die Höhe der Zuschüsse neu festgelegt. Förderfähige Angebote der außerschulischen Jugendarbeit sind etwa Maßnahmen der Jugend- und Mitarbeiterbildung, Freizeitmaßnahmen, Veranstaltungen, die Unterhaltung von Jugendräumen oder Projektarbeit. 

Die Richtlinie ist auf der Homepage des Landkreises St. Wendel www.Landkreis-St-Wendel.de (unter: Leben, Soziales, Gesundheit – Kinder und Jugend – Jugendförderung) zu finden. Ebenso stehen dort die entsprechenden Antrags- und Nachweisformulare zur Verfügung.

Weitere Informationen und Beratung: Kreisjugendamt St. Wendel, Tel. (06851) 8015103 oder 8015104, E-Mail: Kreisjugendamt@lkwnd.de

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