Am Freitagabend beriet sich der Ministerrat gemeinsam mit den Expertinnen und Experten, um die aktuelle Situation im Saarland zu analysieren und zu beraten und beschloss auf der Grundlage dieser Beratung am Samstag die derzeit gültige Rechtsverordnung, aufgrund des gesteigerten Infektionsgeschehens, um eine Woche zu verlängern und an einigen Stellen zu verschärfen.
Somit bleibt es zwar bei der bisherigen Ampelstufe gelb, aber die Landesregierung verschärft einige Regelungen, das Testangebot und die Testpflicht werden ausgeweitet.
Die Landesregierung appelliert an die Bevölkerung, die derzeitigen Maßnahmen weiter konsequent einzuhalten und wo immer möglich, im privaten und beruflichen Umfeld, die Kontakte weiter zu reduzieren. Zudem bittet die Landesregierung von dem großen und bundesweit einmaligen Testangebot, mit über 400 kostenlosen Testmöglichkeiten im gesamten Saarland, Gebrauch zu machen. Dies gilt auch für Bereiche, bei denen derzeit keine verpflichtende Testpflicht vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel bei privaten Treffen in den eigenen vier Wänden. Zusätzlich wird dringend empfohlen, die Kontakte auf einen möglichst gleichen Personenkreis zu beschränken.
Der Ministerrat hat folgende Änderungen der Rechtsverordnung beschlossen:
- Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards in allen Bereichen, in denen bisher die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand.
- Keine Ausnahmen mehr bei der Testpflicht in der Außengastronomie, Theater und Konzerten – Alle Personen müssen ein negatives Testergebnis vorlegen.
- Ausweitung der Kontrollmaßnahmen durch die Vollzugspolizei • Vorbereitung einer Testpflicht an den Grund- und Förderschulen und freiwilliges Testangebot an den Kindertageseinrichtungen.
Ministerpräsident Tobias Hans:
„Unser Saarlandmodell wirkt, wir müssen aber auch weiterhin Kontakte im privaten wie auch im beruflichen Bereich deutlich reduzieren und hier insbesondere auf eine breitangelegte Testung setzen. Unser Saarlandmodell war nie als ein reines Lockerungsmodell gedacht. Vielmehr ist und bleibt es ein Steuerungsmodell, das auf eine langfristige Strategie setzt und anhand eines Ampelsystems flexibel und verantwortungsvoll auf die jeweilige Infektionsentwicklung reagiert. Ein Ziel ist es, Anreize für mehr Bürgertestungen zu geben, denn je mehr wir testen, desto mehr Infektionen decken wir auf. Das hilft uns, die Infektionsketten schnell zu durchbrechen und somit das Infektionsgeschehen langfristig zu senken. Wir haben aber auch immer gesagt, dass wir bei einer Überlastung des Gesundheitssystems die Ampelstufe rot aktivieren werden, um somit das Gesundheitssystem und insbesondere die Mitarbeitenden in den Krankenhäusern zu schützen. Die rote Ampel ist mithin ein unverzichtbarer Bestandteil des Saarlandmodells. Daran hat sich nach wie vor nichts geändert.“
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger:
„Die Lage ist leider diffus und schwer einzuschätzen. Die Welt ist weder schwarz oder weiß noch ist die Frage einzig und allein, ob Gelb oder Rot, sondern: Was ist jetzt in dieser Lage richtig? Ich nehme die Warnungen der Wissenschaft ernst und wir senden mit Verschärfungen der Verordnung das Signal, dass Vorsicht das oberste Gebot der Stunde ist. Wir müssen Kontakte reduzieren, um eine Überlastung des Gesundheitssystems in der Zukunft zu vermeiden. Wollen wir den Wettlauf zwischen Impfen und Infektionen bzw. Mutationen gewinnen, dürfen die Inzidenzen nicht ins Unermessliche steigen. Impfen ist der Ausgang aus der Pandemie und er ist in Sicht.“
Die geänderte Rechtsverordnung tritt am Montag, 19. April 2021 in Kraft.