Die interkommunale Zusammenarbeit im Saarland gewinnt weiter an Dynamik. Bis heute sind saarlandweit in fast 40 Gemeinden und Gemeindeverbänden Projekte zur gutachterlichen Untersuchung der Kooperationspotenziale und zu deren Umsetzung angelaufen.
„Durch interkommunale Kooperationen wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, die Zukunft unseres Landes selbst zu gestalten. Viele Kommunen sind dankbar über eine solche Gelegenheit und nehmen sie gerne an“, erklärte der Minister.
Die Vorreiterrolle beim gemeinsamen Gebäude-, Energie- und Trinkwassermanagement für öffentliche Gebäude haben die Kreisstadt Homburg und der Saarpfalz-Kreis eingenommen. Das Ministerium für Inneres und Sport hat hierzu für die in der Startphase angefallenen Kosten von 3,7 Millionen Euro im Zeitraum von 2015 bis 2017 Bedarfszuweisungen in Höhe von 2,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Schon seit 2015 werden die umfassenden Kooperationsprojekte im Landkreis St. Wendel (Kreis und alle kreisangehörigen Kommunen) und im Blies- und Mandelbachtal (Stadt Blieskastel, Gemeinden Gersheim und Mandelbachtal) durch externe Berater unterstützt. In den Hochwaldgemeinden Wadern, Losheim, Weiskirchen sowie Nonnweiler (als „assoziierter“ Partner, da die Gemeinde bereits aktiv in die Untersuchung im Landkreis St. Wendel eingebunden ist) wurde ein entsprechender Gutachtenauftrag gerade vergeben. Vor der Auftragsvergabe an externe Beratungsunternehmen stehen die folgenden Kooperationsprojekte:
- Landkreis Saarlouis und die kreisangehörigen Gemeinden
- Köllertalgemeinden Püttlingen, Heusweiler und Riegelsberg
- Kreisstadt Merzig, Gemeinden Mettlach, Perl, Beckingen; Stadt Dillingen (als „assoziierter“ Partner, da die Stadt aktiv in die Untersuchung im Landkreis Saarlouis eingebunden sein wird)
- Gemeinden Quierschied, Heusweiler und Sulzbach
Die Gutachter liefern unter aktiver Einbindung der Akteure vor Ort eine fundierte Expertise zur wirtschaftlichen und qualitativen Eignung von Aufgaben für eine kommunale Zusammenarbeit, zeigen Wege zur Umsetzung auf und schaffen so eine verlässliche Basis für den sich unmittelbar anschließenden Schritt in die Kooperation. Die externe Beratung wird jeweils an die Interessen- und Beschlusslage der kommunalen Partner, insbesondere zum angestrebten Umfang der Zusammenarbeit, angepasst. Daher wurden die kommunalen Entscheidungsgremien schon in der Vorbereitungsphase befasst. Dort liegt auch die Entscheidungskompetenz in allen wesentlichen Projektschritten. Die Kosten der laufenden Projektbegleitung durch Dritte werden zu 100 Prozent durch Bedarfszuweisungen gefördert.
Das Innenministerium ist in diese Kooperationsprojekte aktiv als Berater eingebunden. Dies umfasst die Leistungsbeschreibung für die Gutachtenaufträge sowie die Hilfestellung bei der Auswahl potenzieller Berater, bei einem kooperationsspezifischen Projektmanagement und bei der Klärung rechtlicher Fragestellungen. Nicht zu unterschätzen ist die Rolle des Ministeriums als Impulsgeber, indem Erkenntnisse aus anderen Projekten eingespielt und Querbezüge zwischen Kooperationsinitiativen hergestellt werden. Durch diesen Wissenstransfer können an einer Stelle gewonnene Erfahrungen in laufenden oder später startenden Kooperationsprojekten anderer Partner genutzt werden. Auch die Ergebnisse der Gutachter werden allen anderen Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Auf dem Themenportal „Interkommunale Kooperation“ unter www.saarland.de (alternativ: www.kommunales.saarland.de) wird eine Kooperations-Datenbank angeboten. Die Kommunen sind aufgerufen, eigene Informationen und Erkenntnisse aus bestehenden Kooperationen oder laufenden Projekten bereitzustellen, so dass andere von diesen Erfahrungen profitieren können.
Text: Saarländisches Ministerium für Inneres und Sport