Gaspreise ziehen kräftig an – Verbraucherzentrale warnt vor teuren Verträgen

Auf Haushalte mit Gasheizung könnten in der kommenden Heizperiode höhere Kosten zukommen. Hintergrund sind die Auswirkungen des Konflikts im Nahen Osten auf den europäischen Energiemarkt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW sind die Großhandelspreise für Gas seit Anfang Juli um rund 90 Prozent gestiegen. Viele überregionale Anbieter berücksichtigen diese Entwicklung bereits bei ihren Angeboten für Neukunden. Die Verbraucherschützer empfehlen deshalb, bestehende Verträge und mögliche Alternativen frühzeitig zu überprüfen.

„Viele Gasanbieter, die überregional anbieten, preisen dies bereits in ihren Neukundenverträgen ein. Aktuell beginnen selbst die günstigsten Tarife bei elf bis zwölf Cent pro Kilowattstunde plus Grundpreis, das Preisniveau ist damit schon recht hoch“, erklärt Christina Wallraf, Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Allerdings müssen steigende Großhandelspreise nicht automatisch zu einer sofortigen Erhöhung der Gasrechnung führen. Entscheidend ist unter anderem, welchen Vertrag ein Haushalt abgeschlossen hat und ob eine Preisgarantie besteht.

„Manchmal bieten aber noch lokale Stadtwerke bessere Konditionen an“, so Wallraf.

Die Verbraucherzentrale hat vier Empfehlungen zusammengestellt, mit denen sich Haushalte auf mögliche weitere Preissteigerungen vorbereiten können.

1. Bestehenden Gasvertrag genau prüfen

Zunächst sollten Verbraucher feststellen, wie viel sie aktuell für Gas bezahlen, wie lange ihr Vertrag noch läuft und ob eine Preisgarantie vereinbart wurde.

Wer bereits einen Vertrag mit einer Preisgarantie besitzt, die die kommende Heizperiode abdeckt, ist gegen Preiserhöhungen aufgrund steigender Gasbeschaffungskosten geschützt.

Anders sieht es bei Verträgen ohne Preisgarantie aus. Hier empfiehlt die Verbraucherzentrale, die verbleibende Vertragslaufzeit zu überprüfen und die Kosten des bestehenden Tarifs mit möglichen neuen Angeboten zu vergleichen.

Bei der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei Sonderverträgen kommt es dagegen auf die vereinbarte Laufzeit und die jeweiligen Kündigungsbedingungen an.

Der nächste mögliche Kündigungstermin ist üblicherweise in der letzten Jahresabrechnung oder in den Vertragsunterlagen angegeben.

Auch wer noch länger an einen Vertrag ohne Preisgarantie gebunden ist, kann sich bereits jetzt über mögliche Anschlussverträge beim bisherigen Versorger oder bei anderen Anbietern informieren.

2. Auf den Umfang der Preisgarantie achten

Nicht jede Preisgarantie schützt vor sämtlichen Kostensteigerungen. Häufig bleiben nur bestimmte Bestandteile des Gaspreises für einen festgelegten Zeitraum unverändert.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW sichern jedoch alle ihr bekannten Preisgarantien zumindest gegen steigende Gasbeschaffungskosten ab. Gerade dieser Kostenfaktor gilt derzeit als besonders unsicher.

Einen weitergehenden Schutz bieten Tarife, bei denen auch die Netzentgelte von der Preisgarantie umfasst sind.

In diesem Fall wären Preiserhöhungen während der Garantiezeit grundsätzlich nur noch möglich, wenn sich Steuern, Abgaben oder Umlagen verändern.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, nicht nur auf die Dauer, sondern auch auf den genauen Umfang einer Preisgarantie zu achten. Sie sollte mindestens die bevorstehende Heizperiode abdecken.

3. Bei Bonustarifen genau nachrechnen

Besonders günstige Angebote in Vergleichsportalen enthalten häufig einen Neukundenbonus. Dadurch erscheinen manche Tarife im ersten Vertragsjahr deutlich preiswerter als andere.

Allerdings können bei solchen Verträgen sowohl der Arbeitspreis pro Kilowattstunde als auch der monatliche Grundpreis vergleichsweise hoch ausfallen.

Nach dem ersten Jahr kann der Tarif deshalb erheblich teurer werden, wenn der einmalige Bonus wegfällt.

Wer einen solchen Vertrag abschließt, sollte einen rechtzeitigen Anbieterwechsel bereits einplanen.

Ein weiteres Problem können die Auszahlungsbedingungen sein. Häufig wird der Neukundenbonus erst nach zwölf Monaten ununterbrochener Gaslieferung gewährt. Da die Belieferung normalerweise erst nach dem Vertragsabschluss beginnt, können der Kündigungstermin und der Zeitpunkt der Bonusauszahlung auseinanderfallen.

Verbraucherfreundlicher sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale häufig Sofortboni, die bereits nach 30 oder 60 Tagen ausgezahlt werden. Auch Boni, die unmittelbar den monatlichen Abschlag reduzieren, können Vorteile bieten.

Vor einem Vertragsabschluss sollten die Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig geprüft werden.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, bei Tarifvergleichen zunächst ohne eingerechnete Bonuszahlungen zu rechnen. So lassen sich Angebote finden, die bereits durch niedrige Grund- und Arbeitspreise überzeugen und gegebenenfalls zusätzlich einen Bonus bieten.

4. Vergleichsportale richtig einstellen

Online-Vergleichsportale können bei der Suche nach einem günstigeren Gastarif helfen. Allerdings beeinflussen die voreingestellten Filter, welche Angebote überhaupt angezeigt werden.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb, die Einstellungen vor dem Vergleich anzupassen.

Insbesondere sollte der Filter deaktiviert werden, der ausschließlich Tarife anzeigt, bei denen ein direkter Wechsel über das jeweilige Portal möglich ist. Andernfalls könnten günstigere Angebote unberücksichtigt bleiben.

Auch voreingestellte Empfehlungen können die Auswahl einschränken.

Stattdessen sollten Verbraucher die Ergebnisse nach dem Gesamtpreis sortieren und die Vertragsbedingungen der infrage kommenden Anbieter vergleichen.

Vor einem Abschluss empfiehlt es sich außerdem, den gewünschten Versorger unabhängig vom Vergleichsportal im Internet zu recherchieren. Die Platzierung in einer Ergebnisliste oder einzelne Kundenbewertungen allein seien keine ausreichende Entscheidungsgrundlage.

Lokale Anbieter können eine Alternative sein

Angesichts der gestiegenen Großhandelspreise lohnt es sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale, neben bundesweit tätigen Gasanbietern auch die Angebote regionaler Stadtwerke zu berücksichtigen.

Gerade bei bestehenden Verträgen mit einer noch gültigen Preisgarantie kann es sinnvoll sein, nicht vorschnell zu wechseln. Entscheidend ist, ob ein neues Angebot unter Berücksichtigung von Grundpreis, Verbrauchspreis, Vertragslaufzeit und Preisgarantie tatsächlich günstiger ist.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb zu einem sorgfältigen Vergleich, bevor ein bestehender Gasvertrag gekündigt oder ein neuer abgeschlossen wird.

Die genannten Preissteigerungen von rund 90 Prozent beziehen sich auf den europäischen Großhandel seit Anfang Juli. Sie bedeuten nicht, dass sich die Gasrechnung jedes Haushalts im gleichen Umfang erhöht. Wie stark einzelne Verbraucher betroffen sind, hängt wesentlich von ihrem jeweiligen Tarif und den vertraglichen Bedingungen ab.

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