Enkeltrickbetrüger erneut im Kreis St. Wendel aktiv

Symbolbild

In den vergangenen Tagen kam es erneut zu mehreren Fällen mit dem so genannten „Enkeltrickbetrug“. So erhielt eine 92-jährige Frau im Kreisgebiet einen Telefonanruf eines angeblichen Enkelkindes, das dringend für einen Immobilienkauf in Saarbrücken Bargeld benötige. Der Enkel fragte, mit wie viel Geld die Oma ihm aushelfen könne. Darauf gab die Geschädigte an, dass sie 90.000 Euro auf der Bank habe, aber ihm nur mit 35.000 Euro aushelfen könne.

Der unbekannte Täter und angebliche Enkel rief im Laufe des Tages noch mehrfach bei der späteren Geschädigten an. Zwischenzeitlich meldete sich aber auch noch ein angeblicher Polizeibeamter, der im Rahmen der „Enkeltrickbetrügereien“ noch Überprüfungen durchführen müsste. Diesem angeblichen Polizeibeamten gab die Seniorin auch die genauen Personendaten des Enkels an, der um Bargeld gebeten habe. Der angebliche Enkel meldete sich ebenfalls wieder telefonisch und fragte, warum sie ihm die Polizei „auf den Hals gehetzt habe“. Nach diesem Telefonat mit dem angeblichen Enkel meldete sich erneut der angebliche Polizeibeamte und teilte mit, dass mit dem Enkel alles in Ordnung sei.

Nach diesem Anruf hob die Seniorin von der Bank die 35.000 Euro ab und übergab diesen Geldbetrag an einen angekündigten Freund des Enkels, da dieser nicht kommen konnte. Bei zwei weiteren Enkeltrickanrufen blieb es beim Versuch, da die angerufenen Senioren misstrauisch wurden.

Obwohl bereits sehr oft durch die Polizei und die Seniorensicherheitsberater auf die Maschen der Enkeltrickbetrüger hingewiesen wurde, sind hier nochmals die wichtigsten Verhaltenshinweise aufgelistet, damit nicht immer noch weitere Seniorinnen und Senioren Opfer dieser Betrüger werden.

•         Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.
•         Während des Telefonates Gegebenheiten / Dinge erfragen, die nur der richtige Enkel beantworten kann.
•         Nicht auf eine persönliche Gesprächsebene einlassen – von scheinbar Vertrauten am Telefon nicht ausfragen lassen.
•         Die Namen der Verwandtschaft, die Höhe der Bargeldreserven zu Hause und der Konten bei der Bank niemals am Telefon preisgeben.
•         Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache, besonders dann, wenn es „sehr dringend“ ist. Nutzen Sie dazu keine Rückruffunktion, sondern Ihnen bekannte Telefonnummern Ihrer Angehörigen.
•         Übergeben Sie nie Geldbeträge an unbekannte Personen.
•         Haben Sie Zweifel, können Sie sich auch jederzeit an die Polizei wenden.
•         Wenn Sie von einem angeblichen Kriminalbeamten angerufen werden, lassen Sie sich Namen und Dienststelle des Beamten geben. Rufen Sie dann bei der Vermittlung der Dienststelle an und erfragen Sie, ob der betreffende Beamte dort wirklich erreichbar ist. Ein „echter“ Polizeibeamter hat immer Verständnis für solche Vorsichtsmaßnahmen Ihrerseits.
•         „Echte“ Polizisten würden niemals von Ihnen verlangen, dass Sie eigenes Geld für ein mögliches Scheingeschäft einsetzen.
•         Informieren Sie umgehend ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle, oder über den Notruf 110, über derartige Betrugsversuche über Telefon.

Weitere Informationen zu derartigen Kriminalitätsbereichen bieten die Seniorensicherheitsberater des Landkreises St. Wendel über das Seniorenbüro unter Tel. 06851 801-5200/5201 an.

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