Differenzierte Quarantäne-Anordnung für Schulen und Kitas festgelegt

Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz sind heute in einer gemeinsamen Sitzung die Spitzen der zuständigen Ministerien (Ministeriums für Bildung und Kultur & Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) sowie Vertreter der Landkreise, des Regionalverbands und deren Fachleute aus den Gesundheitsämtern zusammengekommen.

„Die bestmögliche Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und des Regelbetriebs in Betreuungseinrichtungen hat für uns alle oberste Priorität. Das haben wir gemeinschaftlich heute nochmals bekräftigt.  Beim Auftreten von Infektionsfällen in Kinderbetreuungseinrichtungen sollen die Behörden mit Augenmaß und vor allem mit Blick auf die Belange der Kinder Quarantänemaßnahmen anordnen. Dies bedeutet für den Bereich der Kindertagesstätten, dass wir den Trägern schriftlich eine Betreuung in geschlossenen Gruppen empfehlen, um zum einen die Anzahl der Kontaktpersonen zu reduzieren und zum zweiten den Betrieb der KiTa´s aufrecht zu erhalten. Eine Freitestung der engen Kontaktpersonen kann dann nach fünf Tagen mittels PCR-Test erfolgen. Zusätzlich haben wir uns mit den Gesundheitsämtern darauf verständigt, einen freiwilligen PCR-Test nach 14 Tagen anzubieten, um verzögerte Ausbruchsgeschehen zu identifizieren und damit den Schutz der Kinder und Mitarbeiter nochmals zu erhöhen“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann zum Ergebnis der Sitzung.

Ministerin Streichert-Clivot: „Heute haben wir darüber gesprochen, wie wir den GMK-Beschluss im Saarland konkret umsetzen können. Wir sind uns mit Gesundheitsministerium, Kreisen und Regionalverband als Träger der Gesundheitsämter einig darin, dass es vor dem Hintergrund der bestehenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen künftig differenziertere Quarantäne-Anordnungen an Schulen geben soll. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Kinder, Jugendliche und Schul-Beschäftige möglichst wenig von Quarantänen betroffen sind, wenn sie nachweislich nicht infiziert sind. Das wird auch von den Fachleuten der Gesundheitsämter unterstützt. Es wird im schulischen Bereich künftig möglich sein, dass sich enge Kontaktpersonen nach fünf Tagen per PCR-Test aus einer Quarantäne ‚freitesten‘ können, die Kosten werden übernommen. Das bedeutet auch, dass die bestehenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen zunächst bestehen bleiben.“



Die heute zwischen Ministerin Monika Bachmann, Ministerin Christine Streichert-Clivot und dem Landkreistag getroffenen Vereinbarungen zur Umsetzung des GMK-Beschlusses werden auch von den saarländischen Gesundheitsämtern mitgetragen. Durch die Konzentration auf das Nahfeld der positiv Getesteten müssen weniger Personen in Quarantäne, was im Ergebnis sowohl zu einer Erleichterung bei vielen Familien führt als auch die Gesundheitsämter entlastet. Der Vorsitzende des Landkreistages, der Saarlouiser Landrat Patrik Lauer: „Bei der Beschränkung auf das Nahfeld und der Möglichkeit, durch Tests die Quarantäne zu verkürzen, ist es für die Gesundheitsämter von zentraler Bedeutung, dass in Schulen und Kitas die Hygienemaßnahmen weiter eingehalten werden. Nur so können wir den Spagat zwischen einer Erleichterung bei der Quarantäne und dem zu gewährleistenden Infektionsschutz packen. Die nun getroffenen Absprachen sind geeignet, ein Mehr an Bildung und Betreuung zu ermöglichen, ohne den Gesundheitsschutz aufs Spiel zu setzen.“

Vereinbart wurden folgende Punkte:

·         Die Gesundheitsämter sind vor dem Hintergrund der bestehenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen bereit, nur noch für enge Kontaktpersonen, d.h. im direkten Nahfeld der infizierten Person, Quarantänen anzuordnen,

·         für enge Kontaktpersonen besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen per PCR-Test frei zu testen, das gilt ab sofort, auch rückwirkend.

·         Die Gesundheitsämter der Landkreise und des Regionalverbandes bieten dem freigetesteten Personenkreis weiterhin an, am 14. Tag nach der ursprünglichen Quarantäneanordnung eine weitere Testung mittels Nukleinsäuretests (PCR-Test) durchzuführen.

·         Geimpfte und Genesene werden in der Regel von Quarantänen ausgenommen, in Abhängigkeit von der jeweiligen Virus-Variante.

·         Letztlich werden die Gesundheitsämter weiter eigenverantwortlich Einzelfall-Entscheidungen – je nach Fall-Konstellation – treffen.

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