25.11. – Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) fordert Prostitutionsverbot
Niedersachsens Justizministerin Katrin Wahlmann (SPD) fordert Strafe für Besitz von Vergewaltigungsvideos
Anlässlich des Vorstoßes von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Sexarbeit in unserem Land zu verbieten, sowie der Forderung der niedersächsischen Justizministerin Katrin Wahlmann, den Besitz von Vergewaltigungsvideos unter Strafe zu stellen, richteten wir Presseanfragen an die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen CDU, SPD und AFD im Saarländischen Landtag. Eine persönliche Rückmeldung erhielten wir lediglich von Anja Wagner-Scheid als stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, gleichzeitig im November beim Landesdelegiertentag mit 98,6 % der Stimmen wieder in ihrem Amt bestätigte Vorsitzende der Frauen Union Saar. Von Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und dem AFD-Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr erhielten wir keine Stellungnahmen zu den genannten Themen. Allerdings hatte das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zeitnah auf Klöckners Forderung reagiert und sich gegen ein Sexkaufverbot positioniert.
- Hintergrund Sexkaufverbot:
In Deutschland ist die Zahl der offiziell angemeldeten Prostituierten nur ein Teil der Realität. Denn die Dunkelziffer der Frauen, die durch Menschenhandel illegal ins Land gebracht und zur Prostitution gezwungen werden, ist deutlich höher. Viele Betroffene wagen es aus Angst vor den Menschenhändlern und Zuhältern nicht, Anzeige zu erstatten oder gegen sie auszusagen. Deshalb spiegeln die offiziellen Kriminalstatistiken das tatsächliche Ausmaß der Zwangsprostitution in Deutschland nicht wider.
Während wir unseren Alltag leben – am Schreibtisch sitzen, fernsehen oder spazieren gehen – gibt es Frauen in Deutschland, die keine Wahl haben. Sie werden Tag für Tag gezwungen, Männer sexuell zu bedienen. Manche sind aus purer Armut in diese Lage geraten, andere wurden durch Menschenhandel und Zwang in die Prostitution gedrängt. Nur wenige tun es freiwillig – und noch weniger, weil sie es wirklich wollen. Für die meisten bedeutet es ein Leben ohne Freiheit, ohne Würde, gefangen in einem Kreislauf aus Angst und Abhängigkeit.
- Hintergrund Bestrafung des Besitzes von Vergewaltigungsvideos mit volljährigen Frauen steht nicht unter Strafe:
Der Fall von Giséle Pelicot aus Avignon in Frankreich machte den Skandal öffentlich. Sie wurde von ihrem Mann über Jahrzehnte betäubt, von ihm und fünfzig weiteren Tätern regelmäßig vergewaltigt. Und dieser Fall ist längst kein Einzelfall. Hunderte von Männern betäuben und vergewaltigen ihre eigenen Frauen bzw. fremde Frauen und laden Videos davon im Netz hoch. Die Veröffentlichung und der Besitz dieser Videos im Internet sind nicht strafbar, sobald die Opfer volljährig sind.
Stellungnahmen der Vorsitzenden der Frauen Union Saar Anja Wagner-Scheid zum Nordischen Modell für Prostitution sowie zur Bestrafung des Besitzes von Vergewaltigungsvideos:
1. Stellungnahme zum Sexkaufverbot und Nordischen Modell:
„Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat Anfang November Deutschland als „Puff“ Europas bezeichnet, das zu liberale Prostitutionsgesetz kritisiert und die Einführung des Nordischen Modells in Deutschland gefordert. Die Bundesvorsitzende der Frauen Union Deutschlands Nina Warken hat diese Forderung aufgegriffen. Und auch ich setze mich für das Nordische Modell ein.
Wir hier im Saarland gelten als Bordell der Großregion bzw. Deutschlands. Aufgrund der Grenzlage kommen sehr viele Franzosen täglich ins Saarland.
Wir als Frauen Union Saar sind bei dem Thema fortwährend aktiv. Schon als das Großbordell „Paradise“ in Saarbrücken-Burbach vor mehr als 10 Jahren eröffnet wurde, haben wir mit anderen Frauenorganisationen dagegen protestiert. Auch das Thema Loverboys haben wir im Rahmen eines Kinoabends im Kino 8 1/2 thematisiert. Vor und während der EU haben wir uns an der Aktion „Rote Karte für Freier“ beteiligt.
Die Frauen Union setzt sich deutschlandweit bereits seit Jahren für das Nordische Modell ein, dass Prostituierte entkriminalisiert, ihnen Ausstiegsangebote macht und Freier und Zuhälter bestraft. Wir brauchen endlich einen Perspektiv- und Paradigmenwechsel, der die Frauen sichtbar macht und wirklich schützt.
Schätzungsweise 250.000 Frauen gehen in Deutschland der Prostitution nach, von denen nur etwa 10 % angemeldet und damit den Behörden bekannt sind. Man kann also schwerlich davon sprechen, dass das Nordische Modell dafür sorgen würde, dass sie nicht mehr sichtbar sind. Schon heute findet Prostitution größtenteils im Dunkelfeld statt. Mit dem Nordischen Modell wird die Position der Prostituierten deutlich gestärkt.
Nur sehr wenige Frauen gehen selbstbestimmt der Prostitution nach. Mehr als 90 Prozent der Prostituierten sind tagtäglich Gewalt, Zwang sowie Erniedrigung durch Menschenhändler, Zuhälter und Freier ausgesetzt.
Ich möchte diesen deutschen Sonderweg nicht länger akzeptieren.
Schweden, Norwegen, Island, Kanada, Nordirland, Irland, Israel und auch Frankreich machen es uns vor. Das Europäische Parlament erklärte im Juni 2024: „Das System Prostitution ist von Natur aus gewalttätig, diskriminierend und und zutiefst unmenschlich.“ In diesem System spielen die „Käufer die Schlüsselrolle“. Auch der Europarat und die OSZE sehen das ebenso.
Schon 1949 erklärten die Vereinten Nationen: „Prostitution ist mit der Würde des Menschen unvereinbar.“
Ich sage klar:
Prostitution ist kein Job wie jeder andere.
Prostitution ist keine Dienstleistung.
Frauen sind keine Ware!
Niemand darf einen Menschen kaufen.“
- Stellungnahme zur Forderung von Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann nach Strafen für die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos im Internet
Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich bei ihrer Konferenz Anfang November 2025 mit der „Bekämpfung von Vergewaltiger-Netzwerken im Internet“ beschäftigt. Danach gibt es Chatgruppen und Online-Plattformen, in denen sich Nutzer darüber austauschen, wie man am besten Frauen betäubt und sexuell missbraucht. Es würden dabei Video- und Bilddateiaufnahmen veröffentlicht, die schwerste reale Vergewaltigungen betäubter und handlungsunfähiger Frauen zeigen. Die Dateien würden verbreitet und verkauft.
In der Diskussion wurde deutlich, dass es im deutschen Recht Strafbarkeitslücken gibt. Während der Besitz von Missbrauchsaufnahmen von Kindern unter Strafe steht, ist der bloße Besitz von Vergewaltigungsvideos Erwachsener in Deutschland erlaubt.
Ich empfinde solche Taten als widerwärtig und wirklich abartig.
Deshalb unterstütze ich die Forderung an die Bundesjustizministerin, die Strafbarkeitslücken umgehend zu schließen und die Täter hart zu bestrafen.



