Am gestrigen Montagabend, 10. November, lud die Gemeinde Tholey zu einer Bürgerveranstaltung in die brechend volle Kulturhalle Hasborn-Dautweiler ein. Ziel war, die Bürger betroffener Sanierungsgebiete in Tholey und Hasborn-Dautweiler über die anstehenden Ausgleichsbeiträge aufzuklären, die bis Ende des Jahres 2025 in Höhe von insgesamt rund einer halben Million Euro von der Gemeinde an das Land (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport) zu zahlen sind. Ca. 800 Bürgerinnen und Bürger erhielten kürzlich ein Anhörungsschreiben von der Gemeindeverwaltung, in dem die förmliche Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach Abschluss der städtebaulichen Sanierungsarbeiten Ende 2021 angekündigt wurde.
Hintergrund: Ende der 80er Jahre wurden förmliche Sanierungsgebiete beschlossen. Ziel war, städtebauliche Missstände zu beseitigen und die Lebens- und Wohnqualität aufzuwerten. Über Jahrzehnte hinweg wurden bis Ende 2021 mit Fördermitteln von Bund und Land zahlreiche Maßnahmen durchgeführt. Nach dem Gesetz musste nun der sogenannte sanierungsbedingte Bodenwertzuwachs festgestellt werden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, bis Ende des Jahres 2025 anteilig Ausgleichsbeträge zu zahlen. Bei einigen Grundstückseigentümern macht die anteilige Forderung mehrere tausend Euro aus.
Nicht alle Sanierungsmaßnahmen führen dazu, dass die Bürger finanziell mit in die Pflicht genommen werden. Wenn der sanierungsbedingte Mehrwert für die Grundstücke kaum nachweisbar ist, kann die Gemeinde nach Abstimmung mit den Fördermittelgebern (Bund oder Land) entscheiden, die Bürger in die Ausgleichszahlungen nicht einzubeziehen (Bagatellregelung). Grundlagen sind im Baugesetzbuch (BauGB) zu finden. Dies ist in den Gemeinden Tholey und Hasborn-Dautweiler jedoch nicht der Fall. Die Sanierungsmaßnahmen in beiden Gemeinden führten zu einem erheblichen Mehrwert des Bodenwertes der betroffenen Grundstücke.
Zu den Sanierungsmaßnahmen gehörten in Tholey:
- die Neugestaltung der Ortsmitte und des Festplatzes
- die Modernisierung und Instandsetzung öffentlicher Gebäude (Rathaus und Turnhalle) sowie des Abtgebäudes
In Hasborn-Dautweiler wurden folgende Sanierungen vorgenommen:
- die Modernisierung und Instandsetzung von Rathaus und Turnhalle
- Neugestaltung Marktplatz, Brühlpark und Schulumfeld
Hinzu kamen in beiden Gemeinden die Sanierung und teilweise Neuordnung technischer Infrastruktur (z. B. Wasser-, Abwasser- und Stromleitungen) sowie die Aufwertung öffentlicher Grün- und Freiflächen.
Solche Sanierungen führen dazu, dass der Bodenwert steigt, wobei dabei der Marktwert eines Grundstücks ohne Bebauung angesetzt wird. Hierfür wurde der unabhängige Gutachter Dr. Unbehau aus Berlin bestellt, der der gestrigen Veranstaltung zur Erläuterung des Verfahrens und zur Beantwortung der Fragen der Bevölkerung live zugeschaltet war. Dr. Unbehau hatte für jedes betroffene Grundstück den Bodenwert vor und nach den Sanierungsmaßnahmen festgelegt. Die Differenz der Werte führt zu den Ausgleichsbeträgen, die bis Ende des Jahres von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu bezahlen sind.

Bürgermeister Andreas Maldener war es sehr wichtig, den Grund für die späte Zustellung der Bescheide zu erläutern, die für Unruhe und Verärgerung bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sorgt. Maldener erklärte, dass bereits seit vielen Monaten versucht wurde, die Ausgleichszahlungen von den betroffenen Haushalten in den Gemeinden Tholey und Hasborn-Dautweiler abzuwenden und dass auch deshalb erst nun die Bescheide verschickt wurden. Darüber hinaus kündigte er ein Widerspruchsverfahren der Gemeinde gegen das Land beim Verwaltungsgericht des Saarlandes sowie weiterer Instanzen an und hofft darauf, dass den betroffenen Bürgerinnen und Bürger die gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Einige derer haben bereits angekündigt, privat juristisch gegen die Bescheide vorzugehen. Fakt ist – es muss erstmal bis 31.12.25 gezahlt werden.
2026 müssen weitere Gemeinden, darunter St. Wendel und Marpingen, Sanierungsgebiete abrechnen.



