„Gerade nach den Vorfällen in Köln ist es uns wichtig zu zeigen, dass der Rechtsstaat seine Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich schützt. Deshalb haben wir im Innen- und Justizressort die organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um auch in den bevorstehenden Faschingstagen eine schnelle Handlungsfähigkeit gegenüber Straftätern zu beweisen“, erklären die beiden Minister.
Im Landespolizeipräsidium werden begangenen Straftaten zentral bearbeitet und die Ermittlungsergebnisse schnellstmöglich den Staatsanwälten und Ermittlungsrichtern zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde der – sowieso rund um die Uhr bestehende- Bereitschaftsdienst bei Staatsanwaltschaften und Gerichten personell verstärkt. Justizminister Reinhold Jost: „Es ist jetzt wichtiger denn je, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte Hand in Hand arbeiten.“
In der Praxis bedeuten diese vereinbarten Abstimmungen, dass im Falle von Straftaten die sofortige Anordnung einer Verwahrung, einer U-Haft oder einer Verurteilung in leichten Fällen innerhalb weniger Tage möglich ist.
„Es muss möglich sein, schnell zu reagieren“, ergänzt Innenminister Klaus Bouillon. „Wir sind gut vorbereitet und fühlen uns für die Faschingstage gerüstet.“
„Damit“, so die beiden Minister, „zeigen wir dass der Rechtsstaat entschlossen ist, unmittelbar die Täter ihrer Strafe zuzuführen. Es gilt kein Pardon gegenüber Straftätern, egal ob ausländische oder einheimische.“