Bauernhauswettbewerb findet in diesem Jahr wieder statt – Minister Jost ruft zur Teilnahme auf

Dieses Bauernhaus in Lebach-Steinbach errang 2018 den ersten Preis. Der Bauernhauswettbewerb findet normalerweise alle zwei Jahre statt. 2020 musste er wegen der Corona-Pandemie ausfallen. Foto: MUV

In diesem Jahr können sich Eigentümer von gut erhaltenen bzw. stilgerecht restaurierten Bauernhäusern im Saarland wieder für den Bauernhauswettbewerb anmelden. Bis zum 30. September besteht die Möglichkeit, Bewerbungen bei den zuständigen Kreisverwaltungen bzw. beim Regionalverband Saarbrücken einzureichen.

Nachdem der Bauernhauswettbewerb 2020 pandemiebedingt ausfallen musste, wird in diesem Jahr ein neuer Anlauf genommen. Mit einer Änderung: Das Institut für Landeskunde, das den Wettbewerb seinerzeit initiiert und bisher immer mitorganisiert hatte, wurde im letzten Jahr aufgelöst. Deshalb wird der nunmehr 19. Wettbewerb allein vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ausgerichtet.

„Wir sind zuversichtlich, dass in der Zwischenzeit wieder einige Hauseigentümer die stilgerechte Sanierung ihrer Objekte in Angriff genommen haben und mitmachen können“, so Minister Reinhold Jost. Nach seinen Worten will der saarländische Bauernhauswettbewerb dazu beitragen, „das Bewusstsein für den Wert dieser ortsbildprägenden Bausubstanz und unser baukulturelles Erbe zu wecken. Die restaurierten Bauernhäuser tragen zur Attraktivität unserer Dörfer bei und spornen an­dere Hauseigentümer an, Gleiches zu tun“.

Am Wettbewerb teilnehmen können Eigentümer von Bauern- und Arbeiterbauernhäusern, die vor dem Jahr 1914 erbaut wurden. Jüngere, bis 1945 erbaute Häuser werden zum Wettbewerb zugelassen, wenn sie einen für die Entstehungszeit charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren. Für die Auszeichnungen stellt das Umweltministerium einen Gesamtbetrag in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung.

Schriftliche Teilnahmemeldungen können bis 30. September an die zuständige Kreisverwaltung bzw. den Regionalverband Saarbrücken mit dem Adresszusatz „Bauernhauswettbewerb“ gerichtet werden. Die Besichtigungen durch die Kreis- und Landesjurys finden im Oktober und November statt.

Weitergehende Informationen zum Bauernhauswettbewerb 2021, insbesondere zu den Wettbewerbsbedingungen, Terminen und Anmeldeadressen, gibt‘s im Internet im Online-Themenportal „Ländliche Entwicklung“ des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Dort kann auch die 2020 vom Ministerium neu aufgelegte „Saarländische Bauernhausfibel“ kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden. Die Fibel bietet viele wertvolle Anregungen und Hinweise für die Restaurierung saarländischer Bauernhäuser.

Weitergehende Informationen zum Bauernhauswettbewerb 2021:

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/laendlicheentwicklung/informationen/saarlaendischerbauernhauswettbewerb/saarlaendischerbauernhauswettbewerb_node.html

Saarländische Bauernhausfibel:

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/laendlicheentwicklung/service/publikationen/pub_bauernhausfibel_muv.html

Informationen zur Förderung historischer Bausubstanz und des kulturellen Erbes:

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/laendlicheentwicklung/informationen/dorferneuerungunddorfentwicklung/historischebausubstanzundkulturelleserbe/historischebausubstanzundkulturelleserbe_node.html

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