Der Ausdruck Sondervermögen wurde zum Unwort des Jahres 2025 gewählt. Die Jury begründet ihre Entscheidung mit der zunehmenden Verwendung des Begriffs im öffentlich-politischen Sprachgebrauch, insbesondere in Debatten über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme. Dabei wird kritisiert, dass der Begriff Tatsachen verschleiere und die öffentliche Verständlichkeit erschwere.
Der Ausdruck stammt ursprünglich aus der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache. Im Grundgesetz ist er in Artikel 110, Absatz 1 verankert. In diesem Kontext bezeichnet Sondervermögen einen sogenannten Nebenhaushalt, der zur Finanzierung bestimmter staatlicher Aufgaben dient – in der Regel verbunden mit der Aufnahme neuer Schulden.
In der Alltagssprache wird unter Vermögen jedoch etwas anderes verstanden: Eigentum, Rücklagen oder Sachwerte. Der Begriff Sondervermögen suggeriert daher fälschlicherweise einen finanziellen Überschuss oder eine besondere Rücklage – obwohl es sich tatsächlich meist um neue Schulden handelt.
Die Jury kritisiert diesen Sprachgebrauch als euphemistisch und manipulativ. Bürgerinnen und Bürger, die mit der Fachbedeutung nicht vertraut sind, würden in die Irre geführt. „Verständlichkeit und Aufrichtigkeit werden hinsichtlich der aufgenommenen Schulden vermieden“, heißt es in der Begründung. Die Verwendung des Begriffs in der öffentlichen Kommunikation untergrabe zudem eine offene demokratische Debatte über finanzpolitische Maßnahmen.
Die Jury betont, dass sprachliche Klarheit besonders dann erforderlich sei, wenn politische Entscheidungen alle betreffen. In diesem Zusammenhang sei die kritische Auseinandersetzung mit politischem Sprachgebrauch ein wichtiger Beitrag zur Diskursethik.





