Neuer Vertrag bringt Beleghebammen in finanzielle Not

Der am 1. November in Kraft getretene Hebammenhilfevertrag führt zu erheblichen finanziellen Einbußen bei freiberuflichen Beleghebammen. Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher Alwin Theobald warnt vor gravierenden Folgen für die Geburtshilfe im Saarland.

Die neuen Abrechnungsmodalitäten führen laut Theobald bei vielen Beleghebammen zu Gehaltsverlusten von bis zu 20 Prozent. „Wenn unsere freiberuflich tätigen Beleghebammen in den Kliniken durch neue Abrechnungslogiken, Zeitvorgaben und wegfallende Pauschalen teils bis zu 20 Prozent ihres Einkommens verlieren, ist das nicht nur ein wirtschaftliches Problem für die Betroffenen, sondern eine ernsthafte Gefahr für die Versorgungssicherheit insgesamt“, so Theobald. Er befürchtet, dass die Geburtshilfe im Marienhaus-Klinikum auf dem Neunkircher Kohlhof ohne das Beleghebammenteam gefährdet sei. Eine geplante Verlegung nach St. Wendel wäre unter diesen Umständen nicht mehr realisierbar.

Der CDU-Politiker kritisiert die Entwicklung scharf: „Wer zulässt, dass Beleghebammen ihren Beruf aus finanzieller Not heraus aufgeben, nimmt damit bewusst in Kauf, dass Geburtsstationen schließen oder Leistungen eingeschränkt werden.“ Er fordert den GKV-Spitzenverband zu sofortigen Nachverhandlungen auf und nimmt auch die Politik in die Pflicht. Der neue Vertrag war nach langjährigen Verhandlungen durch eine Schiedsstelle festgelegt worden. Er sieht eine zeitbasierte Abrechnung statt Pauschalen vor und sollte eigentlich die Eins-zu-eins-Betreuung stärken. In der Praxis führen die geänderten Regelungen jedoch dazu, dass zusätzliche Leistungen schlechter oder gar nicht mehr vergütet werden. Bereits wenige Wochen nach der Einführung haben in mehreren Bundesländern Beleghebammen gekündigt. Studien zeigen, dass fast jede zweite Hebamme über einen Berufswechsel nachdenkt.

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