Ein oft übersehenes Problem wird 2025 zur ernsthaften Herausforderung: Was passiert mit Kryptowährungen, wenn der Besitzer verstirbt? Fachleute bezeichnen es als ein „Multibillion-Dollar-Problem”, weil es im Gegensatz zu Bankkonten oder Aktiendepots bei Bitcoin keine zentrale Instanz gibt, die Erben den Zugang ermöglicht. Ohne Private Key sind die Coins für immer verloren – eine traurige Realität, die bereits Milliarden von Bitcoin betrifft.
Das Grundproblem: Dezentrale Strukturen als Risiko
Die dezentrale Funktionsweise von Bitcoin ist sowohl eine Stärke als auch eine Schwäche. Es kann niemand helfen, wenn der Private Key verloren geht. Keine Kundenservice, kein Passwort-Reset und keine Wiederherstellungsoption. Die Umfragen von Gallup und Pew Research belegen: 14-17 Prozent der US-Erwachsenen haben Kryptowährungen. Die Zahlen in Deutschland sind wahrscheinlich ähnlich.
Die Folge: Eine große Anzahl von Anlegern plant nicht für den Todesfall. Ein Anwalt erzählte von einem Nachlass, der mehrere Millionen Dollar in Kryptowährung umfasst, welcher für die Erben unerreichbar ist, weil niemand die Private Keys kennt. Matthew Mellon verstarb 2018, ohne die Zugangsdaten zu seinen 500 Millionen Dollar in Kryptowährungen hinterlassen zu haben. James Howells verlor eine Festplatte, auf der über 60 Millionen Dollar in Bitcoin gespeichert waren. Diese Fälle sind nicht einzigartig.
Rechtliche Situation in Deutschland
Im deutschen Erbrecht gelten Kryptowährungen als digitale Vermögenswerte, rechtlich vergleichbar mit Wertpapieren. Sie fallen ins Erbe und können testamentarisch vererbt werden. Das Problem: Ein Testament legt fest, wer erbt – aber nicht, wie Erben Zugriff erhalten.
Private Keys dürfen nicht im Testament stehen, weil Testamente öffentlich werden, sobald sie beim Nachlassgericht eingereicht werden. Jeder könnte die Keys einsehen und die Bitcoin stehlen. Die Freibeträge gelten auch für Krypto: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder, 20.000 Euro für Geschwister. Darüber hinaus fällt Erbschaftsteuer an.
Wallet-Auswahl mit Vererbungsfunktionen
Bei der Auswahl einer Wallet sollten Anleger 2025 auch Vererbungsfunktionen berücksichtigen – ein Aspekt, der lange vernachlässigt wurde.
Beste Bitcoin Wallets bieten mittlerweile dedizierte Inheritance-Features: Coinbase etwa verlangt Testamentsnachweise und Gerichtsbeschlüsse, bevor Erben Zugang erhalten. Moderne Hardware-Wallet-Anbieter wie Bitkey haben im Februar 2025 spezielle Vererbungslösungen eingeführt, die es ermöglichen, vertrauenswürdige Personen als „Recovery-Partner“ zu benennen.
Bitkey nutzt ein 2-of-3-Multisignatur-Setup: Ein Key liegt auf dem Hardware-Gerät, einer in der App, ein dritter verschlüsselt auf Servern. Für Transaktionen sind zwei von drei Keys nötig. Die Inheritance-Funktion ermöglicht es, einen Begünstigten zu benennen. Nach sechs Monaten Wartezeit – während der der Besitzer regelmäßig Benachrichtigungen erhält und den Prozess stoppen kann – erhalten Erben Zugriff. Das verhindert sowohl Betrug als auch versehentliche Aktivierung.
Familien-Multisignatur-Lösungen
Multisignatur-Wallets bieten sogar die Möglichkeit, dass man noch zu Lebzeiten Familienangehörige als Mitunterzeichner einträgt: In einem 2-of-3-Setup ist es so, dass der Besitzer und die zwei Kinder jeweils einen Key halten; zwei der drei Keys sind jedoch erforderlich, um eine Transaktion durchzuführen.
Die positive Seite: Während kein einzelner Mensch allein auf die Bitcoin zugreifen kann, können zwei Kinder im Falle des Ablebens des Besitzers gemeinsam handeln. Das bewahrt vor Diebstahl und Verlust. Nachteil: Familienmitglieder müssen ein gewisses technisches Verständnis haben, um Multisig-Wallets nutzen zu können. Nicht jede Familie ist dafür geeignet.
Geschützte Lagerung von Recovery-Phrasen
Die Empfehlung von Fachleuten: Recovery-Phrasen niemals digital aufbewahren. Keine Screenshots, keine Cloud-Backups und keine E-Mails. Die handschriftliche Notation in feuerfesten Safes oder die notarielle Hinterlegung in mehreren Kopien an unterschiedlichen Orten ist eine bessere Wahl.
Eine bewährte Methode: Lassen Sie Ihre Recovery-Phrase auf Metall gravieren (feuerresistent bis 1200 Grad Celsius), bewahren Sie es in einem Safe auf und hinterlegen Sie eine zweite Kopie bei Ihrem Anwalt. Einige Anleger splitten die 12 oder 24 Wörter auf: Erste Hälfte beim Notar, zweite Hälfte im Schließfach. Getrennt sind sie wertlos, doch zusammen ermöglichen sie den Zugriff.
Krypto-Nachlassplanung mit Spezialisierung
Ab einem Vermögen von etwa 50.000 Euro bieten spezialisierte Anwaltskanzleien mittlerweile Krypto-Nachlassplanung an – ein Service, der auch im Saarland immer gefragter ist. Diese Kanzleien sind sowohl im Erbrecht als auch in den technischen Details von Kryptowährungen versiert.
Sie entwickeln Strategien, um Private Keys sicher und gleichzeitig zugänglich zu machen. Einige Kanzleien setzen auf Treuhänder, die im Falle eines Todes als „Krypto-Executor“ fungieren. Diese Person, die Zugriff auf eine versiegelte Anleitung erhält, kann die Bitcoin gemäß dem Testament an die Erben übertragen, ohne dass sie selbst dauerhaft Zugriff hat.
Krypto-LLCs und Trusts
Reiche Anleger setzen auf LLC-Strukturen: Sie bringen Bitcoin in eine Limited Liability Company ein, während die Anteile der LLC anschließend in einen Trust überführt werden. Das macht die Vererbung erheblich einfacher, da nur die Firmenanteile und nicht die Bitcoins selbst übertragen werden müssen.
In den USA hat diese Struktur zudem steuerliche Vorteile. In Deutschland ist die rechtliche Situation komplizierter, jedoch können Fachanwälte ähnliche Konstruktionen entwickeln. Der Vorteil: Die LLC kann professionelle, technisch versierte Trustees einsetzen, während die Familienmitglieder nur die Firmenanteile erben.
Praktische Saarland-Checkliste
Was ist die konkrete Handlungsempfehlung für Krypto-Besitzer im Saarland? Erstens: Alle digitalen Vermögenswerte erfassen. Welche Wallets, welche Exchanges, welche Coins? Zweitens: Einen Nachlassvertrag erstellen, der Kryptowährungen ausdrücklich erwähnt – jedoch ohne Nennung von Private Keys. Drittens: Eine separate, versiegelte Anleitung erstellen, die Zugriffsdaten enthält, und sie beim Anwalt oder Notar hinterlegen.
Viertens: Jemanden mit technischem Know-how als digitalen Executor benennen. Es muss nicht der Haupt-Erbe sein. Fünftens: Immer wieder aktualisieren. Wallets sind nicht immer gleich, Passwörter sind nicht immer gleich, Coin-Bestände sind nicht immer gleich. Eine Anleitung, die nicht mehr aktuell ist, ist fast so schlimm wie gar keine Anleitung.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die US-Freibeträge für 2025 bei 13,99 Millionen Dollar pro Person liegen werden. In Deutschland ist der Freibetrag wesentlich geringer. Besitzer größerer Krypto-Bestände sollten sich frühzeitig mit Steuerberatern und Anwälten austauschen, um steueroptimierte Vererbungsstrategien zu erstellen. Es ist ein komplexes Thema, aber es kann gelöst werden – wenn man sich rechtzeitig damit beschäftigt.



