Saison-Kurzarbeitergeld sichert Arbeitsplätze auf Baustellen im Kreis St. Wendel

Foto: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Die Arbeitsplätze von etwa 810 Bauarbeitern im Landkreis St. Wendel bleiben auch in den Wintermonaten gesichert. Dies ermöglicht das Saison-Kurzarbeitergeld, das früher als Schlechtwettergeld bekannt war. Die Regelung gilt von Dezember bis März und stellt sicher, dass Arbeitsverträge und Lohnzahlungen auch bei winterbedingten Arbeitsunterbrechungen fortbestehen.

„Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, erklärt Ute Langenbahn, Bezirksvorsitzende der IG BAU Saar-Trier. Die Arbeitsagentur zahlt betroffenen Arbeitnehmern dabei ein Ausfallgeld von maximal 67 Prozent des Nettolohns.

Von der Regelung profitieren können alle 65 Baubetriebe im Landkreis St. Wendel sowie Dachdecker-, Gerüstbau- und Garten- und Landschaftsbauunternehmen. „Wichtig ist, dass möglichst viele der 65 Baubetriebe im Landkreis St. Wendel das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen“, betont Langenbahn. Die Arbeitnehmer erhielten dadurch eine ganzjährige Jobperspektive mit stabilen Einkünften.

Die Beantragung gestaltet sich laut IG BAU unkompliziert. Unternehmen können bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen die Arbeitsagentur sogar nachträglich informieren. „Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team“, so Langenbahn.

Vor der Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergeldes müssen Betriebe jedoch prüfen, ob Mitarbeiter andere Tätigkeiten übernehmen können, beispielsweise in der Produktion oder im Lager. Zudem sind bestehende Urlaubstage und Arbeitszeitkonten vorrangig abzubauen. Weitere Informationen zum Saison-Kurzarbeitergeld finden Interessierte auf der Webseite der Arbeitsagentur unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/saison-kurzarbeitergeld.

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