Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung nach Straßenbaumaßnahme zwischen Winterbach und St. Wendel

Die kürzlich erfolgte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen Winterbach und St. Wendel, die im Anschluss an eine Straßenbaumaßnahme des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) eingerichtet wurde, wurde gestern aufgehoben.

Vorübergehende Reduzierungen der Höchstgeschwindigkeit sind nach sogenannten DSK-Maßnahmen (Dünne Schicht im Kalteinbau) wie jener auf der B 269 üblich. Nachdem der Asphalt in Kaltbauweise mit einer dünnen Deckschicht erneuert worden ist, entsteht in den ersten drei Wochen der Befahrung durch den öffentlichen Verkehr noch Splitt.

In dieser Zeit ist eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung sinnvoll und notwendig, um Gefahren oder Schäden durch den Rollsplitt zu minimieren. Da diese Phase nun abgeschlossen ist, konnte die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben werden.

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