Die Gemeinden und Kommunen im Landkreis St. Wendel sind derzeit auf der Suche nach freiwilligen Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028. Die Schöffenwahl findet alle vier Jahre für den Amtsgerichtsbezirk St. Wendel statt. Das Amtsgericht hat die jeweiligen Gemeinden aufgefordert, geeignete Kandidaten für die Schöffenwahl vorzuschlagen.
Wer kann sich für die Schöffenwahl aufstellen lassen? Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich für das Amt des Schöffen bewerben. Hierzu kann das Bewerbungsformular verwendet werden, das bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erhältlich ist. Interessierte können das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular bis spätestens 09. März 2023 an die zuständige Gemeindeverwaltung senden.
Alle Infos sowie das Bewerbungsformular findest du hier.
Die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erfordert bestimmte Voraussetzungen. Gemäß § 44a Deutsches Richtergesetz (DRiG) darf zum Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht berufen werden, wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2272) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Person für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist.
Die für die Berufung zuständige Stelle kann vom Vorgeschlagenen eine schriftliche Erklärung verlangen, dass bei ihm die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorliegen.
Das Amt des Schöffen erfordert eine große Verantwortung und ein hohes Maß an Engagement. Es ist jedoch eine wichtige Aufgabe, die dazu beiträgt, die Rechtsprechung in unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Schöffenwahl zu beteiligen und damit einen wichtigen Beitrag zum Rechtsstaat zu leisten.




