Gesundheitsministerium erarbeitet Corona-Gesetz zur Kontaktnachverfolgung

Die Landesregierung muss die Regelungen zur Kontaktnachverfolgung neu fassen. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat die bisherige Regelung als verfassungswidrig eingestuft. „Durch die Vorschrift wird die Erhebung persönlicher Informationen nicht nur im Rahmen von Gaststättenbesuchen, sondern auch beispielsweise von Gottesdiensten, politischen und gesellschaftlichen Zusammenkünften, bewirkt. Damit ist die Pflicht zur Gewährleistung einer Kontaktnachverfolgung durchaus geeignet, Bürgerinnen und Bürger von der Ausübung grundrechtlicher Freiheiten entscheidend abzuhalten und Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile zu erstellen“, so das Gericht in einer Pressemitteilung.

Zur Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann: „Wir haben die Entscheidung zur Kenntnis genommen und werden zügig entsprechende Anpassungen im Rahmen eines Corona-Gesetzes erarbeiten. Diesen Entwurf werde ich im Ministerrat einbringen und damit eine rechtskonforme Kontaktnachverfolgung sowie Datenweitergabe an die Gesundheitsämter sicherstellen. Unser Ziel ist, dieses Corona-Gesetz noch im September ins parlamentarische Verfahren zu bringen. Dadurch werden wir auch künftig in der Lage sein, Infektionsketten schnell und sicher nachzuvollziehen und unserem obersten Ziel, dem Schutz der Saarländerinnen und Saarländer, Sorge zu tragen.“

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