Landesregierung passt Doppelhaushalt an und greift für verfassungsgemäße Besoldung auf Rücklagen zurück

Symbolbild

Die saarländische Landesregierung hat am Mittwoch einen Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2026/2027 in den Landtag eingebracht. Hauptgrund sind die finanziellen Konsequenzen aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung von Beamtinnen und Beamten. Zusätzlich werden veränderte Steuereinnahmen und weitere Anpassungen berücksichtigt.

Die Nachzahlungen bei Besoldung und Versorgung für die Jahre 2023 bis 2026 beziffert das Land auf rund 215 Millionen Euro. Davon sollen 166,5 Millionen Euro noch im laufenden Jahr 2026 fließen, weitere 49 Millionen Euro im Jahr 2027. Ab 2027 kommen dauerhafte Mehrausgaben von etwa 67 Millionen Euro pro Jahr hinzu. Insgesamt belasten die zusätzlichen Kosten den Doppelhaushalt mit rund 282 Millionen Euro.

Um diese Summen zu stemmen, greift das Land auf mehrere Finanzierungsquellen zurück: 91,3 Millionen Euro stammen aus der Versorgungsausgleichsrücklage, 45,1 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative und neun Millionen Euro aus der sogenannten ex-ante-Rücklage. Die Nettokreditaufnahme steigt gegenüber dem ursprünglichen Doppelhaushalt 2026 um rund 164 Millionen Euro auf 153 Millionen Euro und 2027 um rund 120 Millionen Euro auf 195 Millionen Euro.

Die jüngste Steuerschätzung bringt ebenfalls Veränderungen mit sich. Zwar haben sich die Einnahmeerwartungen für 2027 und die Folgejahre gegenüber der Mai-Schätzung leicht verbessert. Im Vergleich zu den ursprünglichen Haushaltsansätzen muss das Saarland jedoch mit steuerabhängigen Mindereinnahmen von rund 120 Millionen Euro im Jahr 2026 und 24 Millionen Euro im Jahr 2027 rechnen. Die Ergebnisse der Oktober-Schätzung sollen über eine Ergänzungsvorlage in den Nachtragsentwurf eingearbeitet und dem Landtag zugeleitet werden.

Der Nachtrag enthält weitere Änderungen: Für kommunale Investitionen werden 13,5 Millionen Euro von 2028 auf 2027 vorgezogen. Außerdem schafft das Land die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um zusätzliche Bundesmittel beim Kita- und Hochschulbau einzusetzen. Die Mittelplanung des Transformationsfonds wird aktualisiert – der Innovationsbereich wird dabei durch Umschichtungen innerhalb des Fonds um rund 60 Millionen Euro gestärkt.

Trotz der Mehrbelastungen hält das Saarland an seinem Investitionskurs fest. Die Investitionsquote im Kernhaushalt liegt 2026 bei 9,8 Prozent und 2027 bei 9,3 Prozent. In der mittelfristigen Finanzplanung für 2028 bis 2030 erreicht sie sogar zehn Prozent oder mehr.

Finanzminister Jakob von Weizsäcker erklärt: „Mit dem Nachtragshaushalt erfüllen wir unsere verfassungsrechtlichen Verpflichtungen – trotz erheblicher finanzieller Herausforderungen. Für solche Eventualitäten haben wir in den vergangenen Jahren vorgesorgt. Allerdings müssen unsere Haushalte auch künftig tragfähig bleiben und mit unerwarteten Entwicklungen umgehen können. Deshalb setzen wir unseren Modernisierungskurs fort: mit gezielten Investitionen, mehr Digitalisierung und einer effizienteren Verwaltung. So sichern wir die finanzielle Handlungsfähigkeit unseres Landes auch für kommende Generationen.“

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