In der Ortsmitte von Oberthal gelten seit dem 17. August 2026 neue Verkehrsregeln. Grundlage ist ein Verkehrsgutachten für die Ortsmitte, dessen Ergebnisse nun in die Praxis umgesetzt werden. Die entsprechenden Verkehrszeichen wurden bereits aufgestellt.
Konkret wurde ein Teilstück der Poststraße – zwischen den beiden Einmündungen „Poststraße/Im Brühl“ – zur Einbahnstraße in Fahrtrichtung Hauptstraße umgewidmet. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen die Einbahnstraße weiterhin in Gegenrichtung befahren. Auch der Beginn der Tempo-30-Zone wurde im Zuge der Änderungen angepasst. Die bereits bestehende Einbahnstraßenregelung in der Römerstraße bleibt davon unberührt.
Die neue Verkehrsführung ist zunächst auf eine sechsmonatige Erprobungsphase angelegt. Nach Ablauf dieser Zeit will die Gemeinde die gesammelten Erfahrungen und die Auswirkungen der Maßnahme auswerten.
Die Gemeinde betont, dass sämtliche Gewerbetreibende in der Ortsmitte trotz der geänderten Verkehrsführung weiterhin erreichbar sind. „Gerade während einer solchen Erprobungsphase ist es wichtig, unsere örtlichen Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe und Gastronomiebetriebe weiterhin zu unterstützen“, so die Gemeinde Oberthal. Sie bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Verkehrsteilnehmern für Verständnis und Rücksichtnahme während der Testphase.




