Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einer Klage eines Professors der Universität des Saarlandes stattgegeben und eine Grenzkontrolle zwischen Luxemburg und dem Saarland für rechtswidrig erklärt.
Geklagt hatte der Juraprofessor Dominik Brodowski, nachdem er auf dem Rückweg von einer Veranstaltung zum 40-jährigen Bestehen des Schengener Abkommens kontrolliert worden war. Die Klage richtete sich gegen die zuständige Bundespolizei.
Nach Auffassung des Gerichts verstießen die Kontrollen an der deutsch-luxemburgischen Grenze gegen Europarecht. Damit gab das Gericht der Klage des Professors in vollem Umfang statt.
Auch wenn sich das Urteil konkret auf einen Einzelfall bezieht, könnte es weitreichende Folgen haben. Beobachter gehen davon aus, dass die Entscheidung richtungsweisend für die Bewertung weiterer Grenzkontrollen in Deutschland sein könnte.
Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion im Saarland, Ulrich Commerçon, begrüßte das Urteil. „Die Grenzkontrollen waren von Anfang an ein politischer Fehler zulasten unserer Grenzregion. Sie haben Pendlerinnen und Pendler belastet, den Alltag erschwert und Europa dort infrage gestellt, wo es für die Menschen längst selbstverständlich ist.“
Zugleich forderte er Konsequenzen auf Bundesebene. Pauschale Grenzkontrollen könnten keine nachhaltige Sicherheitspolitik ersetzen. Offene Grenzen seien für das Saarland gelebte Realität.



