65-Jähriger zündete arabischen Supermarkt an – Gericht ordnet Zwangseinweisung an

Ein 65 Jahre alter Mann aus St. Wendel wurde am Mittwoch vom Landgericht vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Der Mann hatte im April dieses Jahres gegen 23 Uhr mehrere Paletten vor einem arabischen Lebensmittelgeschäft in der Innenstadt angezündet. In dem Gebäude lebten zu diesem Zeitpunkt acht syrische Bewohner.

Das Gericht begründete den Freispruch mit der jahrzehntelangen Alkoholerkrankung des Angeklagten, die bereits zu hirnorganischen Schäden geführt habe. Dadurch sei der Mann zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen. Die Richter sahen den 65-Jährigen jedoch weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit an und verfügten seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. In dieser Einrichtung werden straffällig gewordene Suchtkranke behandelt.

Der Angeklagte stammt aus dem Randständigenmilieu und hatte die Tat bereits gestanden. Die acht syrischen Bewohner des Gebäudes blieben bei dem Vorfall unverletzt, da Nachbarn und Passanten das Feuer rechtzeitig entdeckten und löschten.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage wegen versuchten Mordes ein rassistisches Tatmotiv unterstellt. Diese Einschätzung stützte sich auf die Vorgeschichte des Mannes: Er hatte in der Vergangenheit bereits den Hitlergruß in der Öffentlichkeit gezeigt und sich mehrfach abwertend über Ausländer geäußert.

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