Im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz hat der Saarbrücker Zoll am 7. Mai 2025 auf einer Baustelle im nördlichen Saarland 20 illegal beschäftigte Bauarbeiter festgestellt. Die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken befragten dabei insgesamt 23 Personen.
„20 der Arbeiter, genauer 13 ukrainische, fünf usbekische, ein turkmenischer und ein belarussischer Staatsangehöriger, verfügten lediglich über Aufenthaltserlaubnisse anderer EU-Mitgliedstaaten, welche ihnen im Bundesgebiet nur den Aufenthalt zu touristischen Zwecken ermöglichen. Sie wurden somit illegal beschäftigt“, erklärte Nicole Hübner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken.
Gegen diese 20 Personen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die weiteren Maßnahmen übernimmt nun die zuständige Ausländerbehörde. Besonders gravierend: Elf dieser Arbeiter erhielten nur einen Stundenlohn von etwa 7,50 Euro – deutlich unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 12,82 Euro in Deutschland.
Auch die Arbeitgeber geraten ins Visier der Behörden. Die Unternehmen mit Sitz in Polen und Tschechien müssen sich ebenfalls auf Strafverfahren einstellen. Sie gelten als mitverantwortlich für den unerlaubten Aufenthalt der Arbeiter. Zusätzlich drohen ihnen Bußgelder wegen der Unterschreitung des Mindestlohns, die mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden können.