Wie geht es weiter auf der A1 bei Eppelborn?

Den Pendlerinnen und Pendlern aus dem St. Wendeler Land, die auf der Autobahn 1 in Richtung Saarbrücken und zurück fahren, bietet sich in Höhe Anschlussstelle Eppelborn das Bild einer Dauerbaustelle ohne Bauaktivität. Es mehren sich die Fragen, wie lange die Beschränkung auf zwei Fahrspuren bestehen bleiben muss. Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen gibt der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS):

Warum wird die Brücke abgerissen?

Ausschlaggebend für die Entscheidung, die Illtalbrücke abzureißen, waren keine Schäden, die bei turnusmäßigen Brückenprüfungen aufgefallen sind. Das Bauwerk führte früher die Bundesstraße 41 über das Tal. Für einen heutigen Autobahnquerschnitt ist sie mit einer Fahrbahnbreite von 8,5 Metern zu schmal. Sie muss vier Meter breiter gebaut werden. Der Abriss erfolgt nach Feststellung der Schäden nun aber früher als ursprünglich geplant.

Warum sind die Schäden nicht bei den üblichen Brückenprüfungen aufgefallen?

Das Bauwerk aus dem Jahr 1963 wurde – wie in den 60er Jahren beim Ausbau des Fernstraßennetzes bundesweit üblich – unter dem Diktat der schnellen, kostengünstigen und insbesondere Material sparenden Bauweise errichtet. Hieraus resultiert, dass im Bauwerk sehr viel Spannstahl aber wenig schlaffe Bewehrung verwendet wurde, was unter der heutigen Belastung zu Tragfähigkeitsproblemen führt.

Brücken dieser Bauart zeigen nach Überlastung keine von außen sichtbaren Schäden bzw. Risse am Beton. Gerade deshalb haben wir die Bausubstanz im Februar von oben „minimalinvasiv“ geöffnet und vorsorglich mit Ultraschall auf konkrete Schäden im Inneren der Brücke untersucht. Die Untersuchung ergab, dass die 3-4 Zentimeter unter der Fahrbahnabdichtung liegenden Spannköpfe aufgrund der hohen Chloridbelastung des Überbaus durch Korrosion geschädigt sind. Ein weiteres Befahren der Brücke unter Volllast ist nicht mehr zu vertreten.

Der „schlechte Zustand“ ist nach alledem keine Frage mangelnder Kontrolle oder unzureichender Unterhaltung, sondern eine bauartbedingte Verschleißerscheinung, auf die die Straßenverwaltung zum Schutz der Verkehrsteilnehmer reagieren musste.

Wann beginnen die Bauarbeiten?

Nicht zuletzt wegen der Lage in naturschutzrechtlich sensiblem Gebiet müssen sowohl für den Abriss, als auch für den Neubau des Teilbauwerks der Illtalbrücke ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Aus Synergie- und Zeitersparnisgründen fasst der LfS beide Verfahren zusammen. Der Abriss kann folglich erst erfolgen, wenn das Verfahren abgeschlossen sein wird und damit Baurecht besteht.

Ab wann kann die Illtalbrücke wieder von Lkw- und Pkw Verkehr vierspurig befahren werden?

Es wird erwartet, dass das Baurecht Ende 2015 vorliegt. In 2016 beginnt der Abbruch der bestehenden Brücke. Ende 2018 wird der Ersatzneubau abgeschlossen sein, und der Verkehr wird wieder vierspurig laufen können.

Gibt es Alternativen für einen Abriss bzw. Neubau?

Zum Abriss gibt es technisch und wirtschaftlich keine sinnvollen Alternativen. Die Fahrbahnbreite von 8,5 Metern auf dem Brückenbauwerk, das früher die B 41 über das Illtal führte, genügt heutigen Anforderungen an die Breite einer Autobahn nicht. Zudem gibt es angesichts der konkret festgestellten Korrosionsschäden keine praktikablen Instandsetzungsoptionen.

Mit welchen finanziellen Mitteln wird sich der Bund beteiligen?

Die Baukosten werden ganz vom Bund getragen. Die Planungskosten werden vom Bund mit 3 Prozent der Baukosten bezuschusst. Den Rest zahlt das vom Land. Die Planungskosten belaufen sich auf ca. 15 Prozent der gesamten Baukosten. Der LfS rechnet mit Baukosten von ca. 10 Mio. Euro.

Fakt ist, dass der Brückenneubau aus Sicherheitsgründen unumgänglich ist. Auch das deutsche Planungsrecht beschleunigt den Bau nicht. Leider müssen sich die Autofahrerinnen und Autofahrer aus dem St. Wendeler Land deshalb noch auf rund drei Jahre Behinderungen auf der A1 einstellen.

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