Waldarbeiten stören Wildtiere stärker als Spaziergänger

Winterbacher Wald April 2025 (Quelle: N. Brill)

Die Bürgerinitiative „Wir für den Wald“ kritisiert die ganzjährigen Holzerntemaßnahmen in deutschen Wäldern und fordert einen kompletten Stopp der Waldarbeiten während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni. Während Privatpersonen in diesem Zeitraum keine Hecken schneiden dürfen und Hundehalter ihre Vierbeiner an der Leine führen müssen, gelten für die Forstwirtschaft durch das sogenannte Forstwirtschaftsprivileg keine Einschränkungen.

Nach Angaben der Initiative werden Holzerntemaßnahmen heute nicht mehr wie früher nur im Winterhalbjahr durchgeführt, sondern ganzjährig mit lärmenden Großmaschinen. Laut Vogelschutzbericht der Bundesregierung von 2013 stellt das forstliche Flächenmanagement nach der intensiven Landwirtschaft die zweithöchste Beeinträchtigung für alle Brutvogelarten in Deutschland dar.

Die Initiative verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.05.1990, wonach die Bewirtschaftung des Körperschafts- und Staatswaldes primär der Umwelt- und Erholungsfunktion dienen soll und nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ausnahmen von einem Holzerntestopp während der Brutzeit sollten nach Ansicht der Initiative nur bei Gefahr für Leib und Leben zugelassen werden.

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