Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen ehemaligen Chef der Polizei Türkismühle ein

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mitgeteilt, dass sie die gegen den ehemaligen Leiter der Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt und Nötigung in besonders schwerem Fall geführten Ermittlungen nach zuvor eingeholter Zustimmung des Amtsgerichts St. Wendel gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 5.000 € vorläufig eingestellt.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht ein Tatverdacht dahingehend, dass der Beschuldigte als Polizeibeamter mit dem Amt des Dienststellenleiters der Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle in 24 Fällen ohne erkennbare Rechtsgrundlage Zeugen zur Ableistung von Sozialstunden zumeist im Seniorenwohnheim Tholey aufforderte, um so einer Ahndung vermeintlich vorausgegangener Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu entgehen. Dieser Aufforderung kamen die Zeugen in einer Mehrzahl der Fälle nach.

Es besteht somit der Tatverdacht der Nötigung in besonders schwerem Fall in 24 Fällen, in einem Falle in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt, wobei es in sechs Fällen beim Versuch verblieben ist. Der Beschuldigte, der ehrenamtlich langjährig im Bereich der Prävention tätig war, dort insbesondere im Bereich der Alkohol- und Drogenprävention mit Schwerpunkt Jugendarbeit, hat alle Tatvorwürfe eingeräumt und hat sein Bedauern zum Ausdruck gebracht, in den ihm vorgeworfenen Fällen eine hinreichend klare Grenzziehung zwischen präventiver und dienstlicher Tätigkeit nicht ,,in der wünschenswerten Weise“ vorgenommen zu haben.

Vor dem Hintergrund der geständigen Einlassung des Beschuldigten, der durch die ihm vorgeworfenen Taten keinerlei persönliche oder finanzielle Vorteile erlangte, und der Tatsache, dass sich das eigenmächtige Handeln nur in einem Falle auf das Nichtahnden einer Straftat bezog, während in den verbleibenden Fällen allenfalls die Ahndung vermeintlicher Ordnungswidrigkeiten im Raum stand, hat die Staatsanwaltschaft von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen und das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 5.000 € (vorläufig) eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

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