Die Zukunft von Ruth Meyer an der Spitze der Landesmedienanstalt Saarland ist ungewiss. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf der SPD, der die Anforderungen an die Leitung der Behörde deutlich verschärfen soll.
Künftig soll der Direktor oder die Direktorin zwingend Volljurist mit Befähigung zum Richteramt sein. Da die in St. Wendel wohnende Meyer diese Voraussetzung nicht erfüllt, könnte sie im Falle einer Wiederwahl nicht erneut berücksichtigt werden.
Neben dieser Personalregelung sieht der Entwurf auch vor, dass die Landesmedienanstalt künftig keine neuen Beamten mehr einstellen darf.
Der saarländische Landtag hat den Gesetzentwurf in erster Lesung mit den Stimmen der SPD angenommen und zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss überwiesen. Die Fraktionen von CDU und AfD stimmten dagegen.
Meyer war 2020 auf Vorschlag des damaligen Ministerpräsidenten Tobias Hans (CDU) zur Direktorin ernannt worden.



