Das saarländische Sozialministerium hat das Antragsverfahren für die Nachbarschaftshilfe deutlich vereinfacht. Wer sich als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer registrieren möchte, kann dies nun vollständig online erledigen – inklusive dem Upload aller erforderlichen Unterlagen. Für die Registrierung werden ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Hygienebelehrung sowie ein ausreichender Versicherungsschutz benötigt.
Sozialminister Magnus Jung verwies auf die aktuelle Bedeutung des Angebots: „Das Saarland ist ein Land des Miteinanders und des Zusammenhaltens, das lässt sich auch an den aktuellen Zahlen zur Nachbarschaftshilfe ablesen: Aktuell unterstützen 1.390 Nachbarschaftshelfende insgesamt 1.705 Pflegebedürftige. Die Nachbarschaftshilfe leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des sozialen Miteinanders und zur Entlastung pflegender Angehöriger. Deswegen stärken wir die Nachbarschaftshilfe im Saarland weiter: Mit einem vereinfachten Antragsverfahren und reduzierten bürokratischen Anforderungen erleichtern wir den Zugang zu dieser wichtigen Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.“
Mit den reduzierten bürokratischen Hürden will das Ministerium mehr Bürgerinnen und Bürger für ein ehrenamtliches Engagement gewinnen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen so unkompliziert Hilfe im Alltag erhalten und möglichst lange selbstständig in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung leben können. Dieses Ziel verfolgt auch die Saar66-Landesstrategie.
Konkret können Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung für Leistungen der Nachbarschaftshilfe einsetzen. Dazu zählen hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wohnungsreinigung, Einkäufe, Wäschepflege, die Zubereitung von Mahlzeiten oder Botengänge. Nicht abgedeckt sind hingegen Arbeiten an Gebäuden und Außenanlagen sowie Handwerkerleistungen.
Mit Blick auf die Bundespolitik übte Jung deutliche Kritik: „Die Reformvorschläge der Bundesregierung, den Entlastungsbeitrag bei Pflegestufe 1 zu streichen, bewerte ich als höchst kritisch. Eine Beratung kann die wichtige, direkte Unterstützung im Alltag, die mit der Nachbarschaftshilfe möglich ist, nicht ersetzen.“
Das Ministerium steht Interessierten bei der Antragstellung beratend zur Seite und informiert über Voraussetzungen und Möglichkeiten der ehrenamtlichen Tätigkeit. Weitere Informationen sowie die Online-Beantragung sind auf der Internetseite des Ministeriums verfügbar.




