Der Landkreis St. Wendel geht neue Wege, um rechtliche Betreuungen zu vermeiden. Als erste saarländische Kommune unterzeichnete der Kreis eine Kooperationsvereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM) über eine „erweiterte Unterstützung“ für betroffene Personen.
Die Neuerung basiert auf einer Änderung des Betreuungsrechts und soll verhindern, dass Menschen vorschnell unter rechtliche Betreuung gestellt werden. „Durch Aufklärung, Beratung und Begleitung der betreffenden Person, durch das Aufzeigen individueller Unterstützungsmöglichkeiten möchten wir versuchen, den letzten Schritt, die rechtliche Betreuung, hinauszuzögern, im besten Falle zu verhindern“, erklärt Landrat Udo Recktenwald. Dies stärke die Autonomie und Selbstbestimmung der Betroffenen.
Der Kreistag stimmte der Beauftragung des SKFM einstimmig zu. Die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Landkreis und SKFM soll durch die neue Vereinbarung weiter intensiviert werden. SKFM-Vorsitzender Johannes Simon begrüßt die „innovative Zusammenarbeit“: „Die neue Kooperationsvereinbarung zeigt, dass wir gemeinsam einen wichtigen Schritt in Richtung Prävention und Stärkung der individuellen Selbstbestimmung gehen. Indem wir frühzeitig aufklären, beraten und unterstützen, können wir Menschen helfen, ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln und so unnötige rechtliche Betreuungen vermeiden.“