Saarländische Polizei kündigt Blitzer-Standorte für 52. Kalenderwoche an

Die saarländische Polizei hat die Standorte ihrer Geschwindigkeitsmessungen für die kommende Weihnachtswoche bekanntgegeben. Vom 22. bis 28. Dezember müssen Autofahrer an verschiedenen Stellen im Saarland mit Kontrollen rechnen. Die Behörde konzentriert sich dabei auf Straßenabschnitte, an denen es in der Vergangenheit gehäuft zu Unfällen kam.

Am Montag, den 22. Dezember, stehen drei Streckenabschnitte im Fokus der Kontrolleure: Die Autobahn 8 zwischen den Anschlussstellen Heusweiler und dem Autobahnkreuz Neunkirchen, die A1 zwischen Riegelsberg und Eppelborn sowie die Landstraße 152 zwischen Nunkirchen und Weiskirchen. Tags darauf, am 23. Dezember, verlagern sich die Messungen auf die Bundesstraße 406 zwischen Nennig und Oberleuken, die A620 zwischen den Autobahndreiecken Saarbrücken und Saarlouis sowie die A6 zwischen dem Autobahnkreuz Neunkirchen und dem Autobahndreieck Saarbrücken.

An Heiligabend sowie am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag passt die Polizei ihre Strategie an. In diesem Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember finden die Messungen an wechselnden Orten zu unterschiedlichen Zeiten statt. Die genauen Standorte werden nicht im Voraus mitgeteilt. Am Samstag, den 27. Dezember, nehmen die Beamten wieder feste Streckenabschnitte ins Visier: Die A8 zwischen Merzig und der luxemburgischen Grenze, die A6 zwischen Fechingen und Homburg sowie die B269 zwischen Saarlouis und Lebach. Den Abschluss der Kontrollwoche bildet der Sonntag mit Messungen auf der A8 zwischen Heusweiler und dem Autobahnkreuz Neunkirchen, der A1 zwischen Riegelsberg und Eppelborn sowie der L126 zwischen St. Ingbert und Sulzbach.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die ausgewählten Kontrollpunkte keine zufälligen Orte sind. Die Messstellen wurden nach Kriterien wie Unfallhäufigkeit, Schwere der Unfallfolgen und den jeweiligen Unfallursachen bestimmt. Zusätzlich zu den angekündigten Kontrollen behält sich die Polizei vor, weitere Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Gleichzeitig können angekündigte Kontrollen aus einsatztaktischen Gründen auch kurzfristig entfallen.

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