Saarländische Landesregierung passt Corona-Verordnung an

Die saarländische Landesregierung hat vor dem Hintergrund des MPK-Beschlusses vom 16. Februar die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und die Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung der Infektionen angepasst. Die Änderungen treten am Samstag, 19. Februar 2022 in Kraft und am Freitag, 4. März 2022, außer Kraft.

Änderungen ab dem 19.02.2022

Ab Samstag entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV und im Einzelhandel. Das Tragen einer medizinischen Maske (z.B. OP-Maske) genügt. Außerdem werden die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte oder Genesene für den privaten Bereich aufgehoben. Bisher durften sich maximal 10 Personen treffen. Diese Personenobergrenze entfällt nun. Sind Personen anwesend, die nicht den 2G-Nachweis erbringen können, gelten die strengeren Kontaktbeschränkungen (eigener Haushalt plus höchstens zwei Personen aus einem weiteren Haushalt).

„Die stufenweisen Lockerungen bis zum 20. März sind ein wichtiger Schritt zurück in Richtung Normalität. Trotzdem muss unser gemeinsames Ziel weiterhin sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen weiter zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes waren und sind dafür wesentlich“, appelliert Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

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