Reformstaatsvertrag tritt in Kraft – SR-Finanzierung langfristig gesichert

Der neue Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tritt am 1. Dezember 2025 endgültig in Kraft. Nachdem vergangene Woche auch Brandenburg zustimmte, haben nun alle 16 Bundesländer dem Vorhaben grünes Licht gegeben. Ziel der Reform: schlankere Strukturen, geringere Kosten und moderne Programme bei ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Ein zentraler Erfolg aus saarländischer Sicht: Die Finanzierung des Saarländischen Rundfunks (SR) ist durch die neue Gesetzeslage künftig rechtlich abgesichert. Bisher konnte der ARD-interne Finanzausgleich – eine wichtige Stütze für kleinere Rundfunkanstalten – jederzeit durch ein Bundesland gekündigt werden. Diese Möglichkeit ist nun ausgeschlossen.

Staatssekretär Thorsten Bischoff betont: „Der Saarländische Rundfunk genießt bei den Saarländerinnen und Saarländern große Akzeptanz und stärkt die Identität des Saarlandes. Wir haben unsere Mitwirkung an der bundesweiten Rundfunkreform von Anfang an mit einem klaren Ziel verknüpft: Die Existenz und Eigenständigkeit des SR darf nicht länger verhandelbar sein. Dieses Ziel haben wir erreicht.“

Die Neuregelung schützt nicht nur den SR, sondern überträgt auch Reformelemente, die das Saarland bereits vorweggenommen hat, auf Bundesebene. So wurden bereits 2023 durch das „SR-Gesetz“ unter anderem Gehaltsobergrenzen und eine schlankere Leitungsstruktur eingeführt – nun Vorbild für ZDF, Deutschlandradio und weitere ARD-Anstalten.

Bischoff sieht darin ein klares Signal: „Das Saarland hat bewiesen: Wer bei Reformen vorangeht, kann auch entscheidende Erfolge erzielen.“

Weitere interessante Artikel:

ANZEIGEN

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Blätterbarer Katalog-2025 mit 80 Seiten:

Alle weiteren Informationen in Bild & Text finden Sie hier auf der Homepage: 
https://www.gudd-zweck.de/fyi/ho-roos-kop/