Die Seniorensicherheitsberater warnen vor falschen Kontrolleuren, die angeblich Rauchmelder in Wohnungen überprüfen wollen. Ab dem 1. Januar 2017 müssen laut Gesetz in Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren, in Rettungswegen und Aufenthaltsräumen Rauchmelder installiert sein. Dazu ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet. Jedoch gibt es laut Seniorensicherheitsberatern zwar eine Rauchmelderpflicht, jedoch keine Kontrollen. Nur Eigentümer oder Vermieter können im Zusammenhang mit der Rauchmelderpflicht Zutritt zur Wohnung verlangen. Die vermeintlichen Kontrolleure wollen somit nicht die Rauchmelder überprüfen, sondern sehr wahrscheinlich die Wohnung auskundschaften oder sind auf Diebesgut aus. Die Seniorensicherheitsberater empfehlen, keine fremden Personen in die eigenen vier Wände zu lassen und die Polizei zu informieren.
Weitere Informationen zum Thema Rauchmelder gibt es bei den Feuerwehren im Landkreis sowie bei den Seniorensicherheitsberatern, Tel. (06851) 8015201.