Patientenverfügung im Lichte von Covid-19 – Rechtsanwalt Stephan Könicke referiert im „impuls-Forum“

Rechtsanwalt Stephan Könicke referiert im impuls (Foto: Könicke)

Aus aktuellem Anlass bietet das Bildungs- und Kulturzentrum „impuls“ der Stiftung Hospital St. Wendel einen Vortrag zu den komplexen Rechtsfragen zur Patientenverfügung im Lichte von Covid-19 an und lädt alle Interessierten für Dienstag, den 18.08. um 19 Uhr, in das „impuls-Forum“, Alter Woog 8, ein. Als Referent konnte Rechtsanwalt Stephan Könicke gewonnen werden. Der Eintritt ist frei. Aufgrund der geltenden Vorschriften ist die Teilnehmerzahl begrenzt und eine Anmeldung erforderlich unter 06851/8908-576 (Montag bis Mittwoch Vormittag).



Der St. Wendeler Rechtsanwalt Stephan Könicke hat sich mit seiner Kanzlei u. a. auf die rechtlichen und finanziellen Fragen sowie gesundheitliche und soziale Aspekte des Älterwerdens spezialisiert. In seinem neuen Vortrag gibt er wertvolle Tipps zum Thema „Patientenverfügung im Lichte von Covid-19“.

In den ersten Wochen der Corona-Pandemie war der Tod in der Bundesrepublik Deutschland so präsent wie selten zuvor. Dabei rückte das Thema „Erstickungstod“ in den Fokus der öffentlichen Debatte.

Mit dem Bild der Atemnot vor Augen galt die Beatmung anfangs als alternativlos, obwohl sie hohe Risiken birgt und insbesondere alte Menschen nicht selten zum Schwerstpflegefall werden lässt oder diese sterben.

Was bedeutet das für die Patientenverfügung aus „Vor-Corona-Zeiten“? Diese hat Gültigkeit nur bei unumkehrbaren Krankheitsverläufen, Corona ist jedoch heilbar. Welche Änderungen bereits bestehender Patientenverfügungen daher anzuraten sind, worauf es ankommt und wie der Wille des Betroffenen rechtssicher umzusetzen ist, erläutert Rechtsanwalt Stephan Könicke in seinem aktuellen Vortrag.

Die Veranstaltungsreihe „Seniorenrechte“ wird im Dezember fortgesetzt.

Informationen auch unter www.stiftung-hospital.de

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