Am heutigen Mittwoch führte Finanzminister Stephan Toscani den neuen Vorsteher des Finanzamtes St. Wendel, Andreas Hofmann, in sein Amt ein.
Andreas Hofmann begann 1984 seine Laufbahn im gehobenen Dienst in der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung. Nach mehreren Stationen in Mainz und Kaiserslautern wurde er im Jahr 2001 ins Finanzamt Saarbrücken Mainzer Straße versetzt. Es folgte die Abordnung zum Finanzamt Neunkirchen, wo er zuletzt als Ausbildungsleiter tätig war. Herr Hofmann wurde 2011 zum Aufstieg in den höheren Dienst zugelassen und 2013 zum Regierungsrat ernannt. 2014 wurde er zum Finanzamt St. Wendel versetzt und zum ständigen Vertreter des Vorstehers bestellt.
„Der bisherige berufliche Werdegang des neuen Vorstehers zeigt, dass das Finanzamt St. Wendel an der Spitze auch in Zukunft sehr gut aufgestellt ist. Es freut mich, dass ein Aufstiegsbeamter einem saarländischen Finanzamt vorsteht“, sagte Finanzminister Stephan Toscani in seiner Rede. „Dem Finanzamt St. Wendel kommt mit seinen 106 Bediensteten nach den Umstrukturierungen des Projektes „Finanzamt 2020“ auch künftig eine besondere Bedeutung für das nördliche Saarland zu. Das Finanzamt St. Wendel wird nach der Errichtung der Finanzämter Ost, Mitte und West Außenstelle des Finanzamtes Neunkirchen sein. Dennoch bleibt der Veranlagungsbereich vor Ort in St. Wendel“, sagte Finanzminister Stephan Toscani abschließend.
Im Rahmen des Projekts „Finanzamt 2020“ wurde bereits im Jahr 2014 die Verlagerung der Bewertungsstelle des Finanzamtes Homburg zum Finanzamt St. Wendel durchgeführt. In der Zielprojektion „Finanzamt 2020“ wird es neben der Bewertungsstelle in St. Wendel landesweit noch eine weitere Bewertungsstelle geben.
Hintergrund:
Bis 2020 ist in der Landesverwaltung ein Stellenabbau von insgesamt 2.400 Stellen vorgesehen. Daran beteiligen sich auch die Finanzämter mit 152 Stellen. Im Mai 2014 hatte Finanzminister Stephan Toscani mit dem Hauptpersonalrat der Finanzämter, den weiteren Interessenvertretungen und den in der Finanzverwaltung vertretenen Gewerkschaften (DStG und GdFin) die Vereinbarung „Finanzamt 2020“ unterschrieben. Darin sind die bis 2020 anstehenden organisatorischen Veränderungen beschrieben. Außerdem wurde eine Verständigung über Verbesserungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erzielt.
Foto: Ministerium für Finanzen und Europa