Ministerrat billigt neues Informationssicherheitsgesetz für das Saarland

Symbolbild

Die saarländische Landesverwaltung soll künftig besser gegen Hackerangriffe und IT-Ausfälle gewappnet sein. Der Ministerrat hat am Dienstag, 20. Oktober, einen Entwurf für ein neues Informationssicherheitsgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll verbindliche Regeln für die IT-Sicherheit in der Landesverwaltung festlegen und klare Zuständigkeiten bei Sicherheitsvorfällen schaffen.

Wirtschaftsminister Jürgen Barke betonte die Dringlichkeit des Vorhabens: „Wenn zentrale IT-Systeme ausfallen, kann das die Arbeit ganzer Behörden lahmlegen. Deshalb müssen wir unsere Verwaltung bestmöglich vor Cyberangriffen schützen und auf mögliche Krisen vorbereiten. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir klare Verantwortlichkeiten und stärken die Zusammenarbeit, damit Sicherheitsvorfälle frühzeitig erkannt und ihre Folgen möglichst geringgehalten werden.“

Konkret fasst der Entwurf bestehende Sicherheitsvorgaben zusammen und verankert sie dauerhaft im Landesrecht. Geregelt werden unter anderem die zentrale Koordination der Informationssicherheit, die Überwachung von Sicherheitsanforderungen sowie die behördenübergreifende Zusammenarbeit bei IT-Notfällen. Zudem setzt das Gesetz europäische Vorgaben der sogenannten NIS-2-Richtlinie um, die einheitliche Standards für Cybersicherheit in der EU vorschreibt. Als nächsten Schritt bringt die Landesregierung den Entwurf in den Landtag ein.

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