Minister Jost erhöht Förderung für Sanierung historischer Bauernhäuser

Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, hat eine neue Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung in Kraft gesetzt. Neben einigen formalen Änderungen wurden auch bedeutende Neuerungen für private Antragsteller eingeführt. So wurde die Höchstförderung für die stilgerechte Restaurierung historischer Bauernhäuser von bislang 20.000 Euro auf jetzt 50.000 Euro je Gebäude erhöht. Dies wurde möglich, weil der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) die Hälfte der eingesetzten Fördermittel zur Verfügung stellt.

„Damit setzen wir ein deutliches Zeichen für den Erhalt unseres kulturellen Erbes im ländlichen Raum“, so Minister Jost. „Typische dörfliche Bausubstanz erhöht nicht nur die Lebensqualität der Bevölkerung, sondern steigert auch den touristischen Wert der Dörfer und trägt somit zu einer Verbesserung des Fremdenverkehrs im Saarland bei.“

Bei der stilgerechten Restaurierung von Bauernhäusern wird die so genannte äußere Hülle des Gebäudes mit 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Weitere Informationen zur Förderung, die neue Förderrichtlinie und die benötigten Formulare sind im Internet unter www.eler.saarland.de abrufbar.

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