L 122: Oberkirchen erhält neue Fahrbahn und Gehwege – Vollsperrung startet im März

Ab dem 2. März 2026 müssen sich Autofahrer und Anwohner in Oberkirchen auf erhebliche Verkehrsbehinderungen einstellen. Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) beginnt an diesem Tag mit umfangreichen Sanierungsarbeiten auf der L 122. Betroffen ist ein 1,7 Kilometer langer Straßenabschnitt, der vom Kreisverkehr in der Ortsmitte bis zum Verkehrsknotenpunkt L 123/L 122, auch bekannt als „Feuchtinger Schere“, reicht.

Die Arbeiten umfassen nicht nur die Erneuerung der Fahrbahndecke. Auch Rinnenplatten, Straßenabläufe, Schutzeinrichtungen und die Verkehrsbeschilderung werden ausgetauscht. Parallel dazu lässt die Gemeinde Freisen die Gehwege und Bordanlagen instand setzen. Zunächst starten notwendige Aufschlussarbeiten zur Vorbereitung der eigentlichen Deckenerneuerung.

Um die Beeinträchtigungen zu minimieren, teilt der LfS die Maßnahme in zwei Bauabschnitte auf. Der erste Abschnitt vom Kreisverkehrsplatz L 309/L 122 bis zur Zufahrt des Schwimmbads soll vom 2. März bis voraussichtlich Mitte April 2026 dauern. Im zweiten Abschnitt, der von der Schwimmbadzufahrt bis zur „Feuchtinger Schere“ reicht, sind die Arbeiten nach derzeitiger Planung von Mitte April bis Mitte Mai 2026 vorgesehen. Das Schwimmbad bleibt während der gesamten Bauzeit erreichbar.

Da die Sanierung nur unter Vollsperrung möglich ist, müssen Verkehrsteilnehmer erhebliche Umwege in Kauf nehmen. Die offizielle Umleitung führt von der L 122 über die L 123 nach Freisen, dann über die L 133 nach Reitscheid und schließlich über die L 311 zurück nach Oberkirchen. Diese Route gilt für beide Fahrtrichtungen.

Der LfS kündigt an, bei wesentlichen Änderungen gesondert zu informieren. Betroffene Anwohner erhalten zusätzlich Handzettel mit aktuellen Informationen. Die Maßnahme wurde mit dem Öffentlichen Personennahverkehr abgestimmt. Über Änderungen im Busverkehr und verlegte Haltestellen informieren die jeweiligen Linienbetreiber.

Alle genannten Termine stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Witterungsbedingungen und eines störungsfreien Bauablaufs. Der LfS bittet Verkehrsteilnehmer, die zu erwartenden Behinderungen bei ihrer Routenplanung zu berücksichtigen und für die Umleitungsstrecken zusätzliche Fahrzeit einzuplanen.

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