Hoof: Finanzielle Förderung für Abbruch und Rückbau der ehemaligen Grundschule und des Kindergartens

Die Kreisstadt St. Wendel hat den Antrag auf finanzielle Förderung für den Abbruch/Rückbau der ehemaligen Grundschule mit Kindergarten im Ortsteil Hoof gestellt. Mit den Fördermitteln konnte die Abbruchmaßnahme und damit das Stadtentwicklungskonzept der Kreisstadt St. Wendel erfolgreich unterstützt werden. Die durch den Abbruch gewonnenen Freiflächen sollen später anderweitig von der Gemeinde genutzt werden.

Peter Klär, der Bürgermeister der Stadt St. Wendel äußert sich dazu wie folgt: „Projekte, wie der Abriss der alten Schule in Hoof, sind ein wichtiger Teil unseres Stadtentwicklungskonzept, das wir gemeinsam mit unseren Bürgern für ein „St. Wendel der Zukunft“ erstellt haben. In dem Konzept sind vielfältige Anregungen definiert, wie sich unsere Stadt bis zum Jahr 2030 entwickeln soll. Ziel ist es, die Interessen und Vorstellungen der St. Wendeler aufzunehmen, abzubilden und umzusetzen. Denn nicht nur für Besucher und Touristen, sondern auch für uns St. Wendeler selbst, ist ein attraktives und einladendes Erscheinungsbild der Stadtteile die Grundlage für eine hohe Freizeit- und Lebensqualität.

Bei der Realisierung, der von uns vorgegebenen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur der St. Wendeler Stadtteile, sind wir naturgemäß für jede Unterstützung zur Umsetzung unserer Ideen dankbar.

Daher begrüße ich solche Programme sehr, da sie die Planungen der Kreisstadt St. Wendel sinnvoll unterstützen, indem sie – wie im konkreten Fall – dabei helfen, Raum für Neues zu schaffen und damit für frisches Entwicklungspotenzial in unseren Stadtteilen zu sorgen.“

Mit Hilfe der Land(auf)Schwung Fördermittel können Gemeinden im Landkreis im schwierigen Themenfeld der Dorfinnenentwicklung innovative, wegweisende und nachhaltige Impulse für die Revitalisierung der Dörfer und Ortsteile erhalten. Das Land(auf)Schwung Förderprogramm „Rückbau/Abriss“ fördert den Abriss langjähriger Leerstände, bei denen sonstige Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung ausgeschöpft sind und die nicht mit sonstigen Fördermitteln abgerissen werden können. Ziel ist somit die qualitative Aufwertung einer leerstandsbedingten Problemsituation in einem Straßenzug, einem Viertel oder einem sonstigen Teilbereich der Kommune. Die Problemsituationen angesichts der Leerstände können aus sozialen, städtebaulichen, demographischen, wirtschaftlichen oder ähnlichen Missständen heraus entstehen.

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