Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf eine Verschärfung der Sanktionen im Bürgergeld-System verständigt. Künftig sollen bei Pflichtverletzungen, etwa bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu Terminen im Jobcenter, deutlich härtere Konsequenzen greifen.
Nach den aktuellen Plänen sollen Bürgergeld-Empfänger bei einem ersten versäumten, nicht entschuldigten Termin eine Kürzung der Leistungen um 30 Prozent erhalten – bislang lag die Sanktion in solchen Fällen bei maximal 10 Prozent. Wird auch ein zweiter Termin unentschuldigt versäumt, folgt eine weitere Kürzung um 30 Prozent. Bleibt auch ein dritter verpflichtender Termin ohne Reaktion, sollen die Leistungen vollständig gestrichen werden. In einem weiteren Schritt ist sogar vorgesehen, auch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung einzustellen.
Diese Regelung würde einen erheblichen Wandel im Umgang mit Leistungsbeziehern bedeuten. Ob und inwieweit diese Pläne rechtlich umsetzbar sind, ist offen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 geurteilt, dass Leistungskürzungen grundsätzlich zulässig sind, das Existenzminimum jedoch nicht vollständig gestrichen werden darf. Kritiker mahnen daher eine sorgfältige juristische Prüfung an.
Ein Gesetzentwurf liegt bislang noch nicht vor. Sollte die Einigung in Gesetzesform gegossen werden, könnte sie das Sanktionssystem im Bürgergeld grundlegend verändern.